"News": Abgabenhinterziehungen an der "Burg" unter Drozda

“Vom Steuerproblem habe ich erst 2014, nach einer internen BurgtheaterPrüfung, erfahren. Deshalb hat man uns zur Selbstanzeige geraten. Ich hatte keinen Anlass, der Buchhaltung und der Personalverrechnung zu misstrauen. Am Ende basiert alles auf Vertrauen”, wird Drozda zitiert. Er verweist zudem auf eine Steuerprüfung 2008, die keine Beanstandungen erbracht habe.
Im jüngsten Rechnungshofbericht über das Burgtheater kam Drozda nur am Rande vor: Kritisiert wurde seine Mitwirkung an der Bestellung der nicht erstgereihten Silvia Stantejsky zu seiner Nachfolgerin. Gegenstand des Rechnungshofberichts waren die Geschäftsjahre 2008/09 bis 2013/14, als Drozda bereits zu den Vereinigten Bühnen Wien gewechselt war. In den andauernden Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geht es aber auch um die Zeit davor. Laut “News” soll Stantejsky in Vernehmungen mehrfach angegeben haben, manche inkriminierte Vorgehensweisen seien schon zu Zeiten von Drozdas Geschäftsführung begonnen worden.
Drozda bestreitet dies in “News” und meint: “Haftungsansprüche gegen mich hätten keine Grundlage. Vonseiten des Burgtheaters höre ich, dass in keinem der Bescheide der Finanz ein Vorwurf gegen meine Person oder meine Geschäftsführung erhoben wird. Diese richten sich ausschließlich gegen die spätere Geschäftsführung.” Nach “News”Informationen sollen die BurgtheaterAnwälte jedoch Schadenersatzansprüche für die Jahre 2004 bis 2008 prüfen, vom Burgtheater gab es dazu ein Dementi.
Als “absolut unrichtig” bezeichnete Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz am Freitag gegenüber der APA diesbezügliche “News”-Informationen. “Grundsätzlich prüfen wir die Ansprüche nur dort, wo ein Rechtsgrund und Aussicht auf Durchsetzbarkeit besteht”, so Hainz zur APA. Man vertrete in Übereinstimmung mit der Finanzbehörde den Standpunkt, dass es sich bei der Abrechnung ausländischer Künstler, durch die den Steuerbehörden 457.000 Euro vorenthalten wurden, um eine alleinige Verantwortlichkeit der damaligen Prokuristin Stantejsky handelt.
“Nach derzeitigem Stand gehen wir davon aus, dass dies auf Fahrlässigkeit Stantejskys beruhte. Sollte sich jedoch herausstellen, dass Silvia Stantejsky das auch früher vorsätzlich gemacht hat, dann kann man prüfen”, sagt der Burgtheater-Anwalt. Derzeit gebe es jedoch keinen Grund dazu.