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Neustädter besprechen sich zur Fußgängerzone

Rund 80 Rückmeldungen zur Gestaltung der Neustadt sind eingegangen.
Rund 80 Rückmeldungen zur Gestaltung der Neustadt sind eingegangen. ©VN/Schweigkofler
Weitere Diskussionsrunde zur autofreien Neustadt.

Feldkirch. Die Stadt Feldkirch hatte vergangene Woche Anwohner, Handelsbetriebe und die Gastronomie zu einer Bürgerinformation zum Thema „Fußgängerzone Neustadt“ eingeladen. Im Zentrum standen die bislang gesammelten Ideen und Anregungen. Stadtbaumeister Gabor Mödlagl erläuterte den ersten Themenbereich, der sich aufgrund von mehr als 80 Rückmeldungen herauskristallisiert hat: die Gestaltung der Neustadt. Themen wie Oberflächenbelag, Barrierefreiheit, Mobiliar sowie Begrünung standen im Mittelpunkt. Geplant ist diesbezüglich, im Frühjahr 2020 speziell zu diesem Thema erneut zu einer Infoveranstaltung einzuladen, bei der bereits erste Planungen vorgestellt werden sollen.

Verkehr, Parken, Gastronomie

Armin Nachbaur von der städtischen Sicherheitswache informierte zum Themenbereich „Verkehrsregime und Parkierung“ und erklärte, welche Möglichkeiten durch die Straßenverkehrsordnung gegeben sind.

Der Geschäftsführer der Stadtkultur und Kommunikation Feldkirch, Edgar Eller, widmete sich dem Thema „Veranstaltungen und Gastronomie“. Künftig sollen unter anderem Märkte vom Sparkassenplatz in die Neustadt verlegt werden. Auch Eigeninitiativen sind gefragt – einige befinden sich bereits in Umsetzung, wie „Culinara“ berichtete.

Anlieferung und Ladezone

In der Fußgängerzone sind Ladetätigkeiten (im Sinne der Straßenverkehrsordnung StVO) werktags von 5 bis 10 Uhr und von 18 bis 20 Uhr gestattet. Für diese Ladetätigkeit kann bis zum Kunden vorgefahren werden.

Die neue Zustellzone gegenüber vom Rathaus ermöglicht Zufahrt und Abstellen von Pkw für ein rasches Auf- oder Abladen geringer Warenmengen bis maximal zehn Minuten. Gemeint sind hier Ladetätigkeiten, die aufgrund ihrer Geringfügigkeit nicht als klassische Ladetätigkeit im Sinne der StVO einzustufen sind.

Anwohner und Geschäftstreibende, sprich alle, die im Bereich der Fußgängerzone ein Eigentums-, Miet- oder Pachtobjekt bewohnen bzw. betreiben, können jederzeit bis zu zehn Minuten oder für die Dauer einer Ladetätigkeit zufahren.

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