Ab heute dürfen Krähen geschossen werden

Die Bejagung der Rabenkrähen ist ab 11. August bis Ende Februar in den kommenden Jahren gestattet. Diese Regelung gilt jedoch nur in Regionen, in denen erhebliche Schäden auftreten und wenn keine anderen wirksamen Schutzmaßnahmen möglich sind. Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete bleiben von der Jagd ausgenommen. Für die Durchführung sind zudem die Zustimmung der örtlichen Jagdschutzorgane sowie die Meldung der Abschüsse erforderlich. Die Verordnungen betonen, dass ausschließlich "jagdrechtlich zugelassene Mittel und Methoden" zum Einsatz kommen dürfen.
Kontroverse zwischen Landwirtschaft und Naturschutz
Die Landwirtschaftskammer hatte den Abschuss der Rabenvögel gefordert, so der ORF Vorarlberg. Sie argumentiert, dass Raben und Krähen erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen verursachen, insbesondere an aufwachsenden Maispflanzen. Nach Angaben der Kammer sind herkömmliche Abwehrmaßnahmen wie Vogelscheuchen und Flatterbänder wenig wirksam, da die intelligenten Rabenvögel schnell lernen, diese zu ignorieren. Auch Hagelnetze bieten keinen ausreichenden Schutz, da die Vögel diese durchpicken. Schreckschussanlagen wären zwar effektiv, sind aber aufgrund der Lärmbelästigung in Vorarlberg nicht umsetzbar.
Kritische Stimmen aus dem Naturschutz
Naturschutzanwältin Katharina Lins steht der Abschussregelung kritisch gegenüber. Sie verweist auf die europäische Vogelschutzrichtlinie, nach der Vögel grundsätzlich nur dann abgeschossen werden dürfen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Ein pauschaler Einsatz von Schusswaffen sei nicht zulässig. Zudem bezweifelt sie, dass die Vögel tatsächlich erhebliche Schäden anrichten, die solche Maßnahmen rechtfertigen würden.
Fachliche Einschätzung des Wildökologen
Der Wildökologe des Landes, Hubert Schatz, sieht hingegen kein Problem in der Bejagung der Rabenkrähen. Er weist darauf hin, dass die Bestände kontinuierlich zunehmen würden. Aus seiner fachlichen Perspektive scheint die Maßnahme daher vertretbar zu sein, ohne den Bestand der Art zu gefährden.
(VOL.AT)