“Wenn ich mir am Bahnhof ein Taxi nehm’, will ich gesund heimkommen. Sonst kann ich gleich autostoppen”, meinte Richter Wolfgang Fahrner in der Urteilsbegründung.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Elmar Kresbach erbat Bedenkzeit.
Der Taxifahrer hatte zugegeben, aus finanzieller Not meiste betagte Kundinnen mit mit Schlafmitteln versetzten Getränken betäubt bzw. handlungsunfähig gemacht zu haben. Er sei seit 30 Jahren dem Glücksspiel verfallen, fast jeden Tag habe ihn der Weg in den Prater zu den “einarmigen Banditen” geführt, erklärte der Angeklagte.
Das Älteste seiner Opfer war zum Tatzeitpunkt 88 Jahre alt. Einer seiner Kunden wäre um ein Haar ums Leben gekommen: Der Taxler hatte den Mann nach Schwechat chauffiert und ihn dort in einer kalten Winternacht vor seinem Einfamilienhaus abgesetzt. Im Freien entfaltete das Schlafmittel seine Wirkung. Der Mann schaffte es nicht mehr ins Haus, fiel in den Schnee und schlief ein. Als ihn sein Sohn entdeckte, war die Körpertemperatur des Mannes bereits auf 34 Grad gesunken.