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Neues Portal zur Meldung von Impf-Nebenwirkungen online

Impfnebenwirkungen sollten in Österreich gemeldet werden.
Impfnebenwirkungen sollten in Österreich gemeldet werden. ©FOTO: APA/EXPA/ JFK
Neben der offiziellen Meldemöglichkeit beim BASG bietet nun auch der "ACU Austria" an, Impfnebenwirkungen zu melden. Sie interessieren sich allerdings nur für schwere Nebenwirkungen oder Schäden.

Ausnahmslos alle Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer Covid-19-Impfung müssen an die EMA (Europäische Arzneimittelagentur) gemeldet werden. Auch für Ärzte und das gesamte Gesundheitspersonal besteht eine gesetzlich verankerte Meldepflicht - diese umfasst nicht nur die Meldung von bekannten oder unbekannten Nebenwirkungen, sondern auch das Ausbleiben der Wirksamkeit. Neben Personen, die der Meldepflicht unterliegen, haben auch Patienten und Angehörige die Möglichkeit, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln dem BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) zu melden.

Impfnebenwirkungen melden

"Dementsprechend erreichen uns Meldungen über Impfkomplikationen", erzählt die Anwältin Andrea Steindl von ACU-Austria. Für die Juristin Silvia Behrendt von der Agentur für Globale Gesundheitsverantwortung sind die Meldungen derzeit jedenfalls unvollständig, obwohl dies für die Arzneimittelsicherheit unbedingt erforderliche wäre. Deswegen hat nun der ACU-Austria ein eigenes Meldeportal eingerichtet:

Eine Meldung auf der Homepage des ACU-Austria kann erstattet werden, wenn die Nebenwirkungen:

  • länger als 3 Tage angehalten
  • mindestens einen Tag zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben oder
  • erst nach drei Tagen aufgetreten sind

Normale Impfnebenwirkungen nicht relevant

Häufiger auftretende, meist zeitlich begrenzt vorkommende Nebenwirkungen wie leichte Schmerzen an der Einstichstelle, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, leichtes Fieber sind für die ACU-Austria nicht relevant. Sie können aber dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet werden. Ein Online-Formular gibt es hier.

Der "Außerparlamentarische Corona Untersuchungsausschuss Austria (ACU-Austria)" ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten und Medizinern. Die Gruppierung machte Anfang Jänner mit Inseraten in großen Tageszeitungen auf sich aufmerksam. Der Inhalt: Masken seien "nutzlos und gesundheitsschädlich" und die "Zwangsimpfung" sei "nicht verantwortungsvoll geprüft" worden.

(APA/red)

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