Das liegt daran, dass die Meldungen gemäß Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz spätestens zum 30. Juni des Folgejahres, d.h. für 2017 bis spätestens 30. Juni 2018 erfolgen muss.
Das ist die Basis für die errechnete Einkommenskategorie
Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie berechnet, die den durchschnittlichen monatlichen Bruttobezügen aus den gemeldeten Daten entspricht.
Bekannt zu geben ist jede leitende Stellung in einer AG, GmbH, Stiftung oder Sparkasse – etwa als Geschäftsführer oder Aufsichtsrat. Darüber hinaus sind sämtliche sonstige Tätigkeiten, die mit einem Vermögensvorteil verbunden sind, offenzulegen.
Die Nebeneinkünfte der Nationalratsabgeordneten
Von den 183 Nationalratsabgeordneten haben mit Stand von heute, Samstag, deshalb 72 noch keine Meldung über ihr Zusatzeinkommen im Jahr 2017 gemacht. Hauptberuflich Parlamentarier ohne Nebeneinkünfte sind 33. In der ersten Nebeneinkunftskategorie (bis 1.000 Euro) finden sich vorerst 21 Abgeordnete, in der Kategorie 2 (1.001 und 3.500 Euro) sind es 30, in der Kategorie 3 (3.501 und 7.000 Euro) 21, in der Kategorie 4 (7.001 und 10.000 Euro) zwei und in der Kategorie 5 (über 10.000 Euro) vier.
Die aktuelle Liste der Nebeneinkünfte ist auf der Parlamentswebsite abrufbar, so die Parlamentskorrespondenz am Samstag.
(apa/red)