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Neuer Monat, neue Regeln: Was sich in der Schweiz im April verändert

Neue Regelungen in der Schweiz
Neue Regelungen in der Schweiz ©Kapo SG/Canva
Im kommenden Monat werden in der Schweiz mehrere Neuerungen wirksam.

Dabei geht es unter anderem um die Abschaffung der Kontoführungsgebühren bei zwei Banken, die Einführung gewisser Sicherheitsanforderungen für neue Autos und das Ende der Ausflugsabos, wie "Blick" berichtet.

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Aus für Ausflugsabos: SBB stellt Angebot ein

Ab dem 1. April 2024 werden die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) keine Ausflugsabonnements mehr anbieten. Diese Abos ermöglichten es den Fahrgästen bislang, den gesamten öffentlichen Verkehr in der Schweiz zu nutzen. Für ein 20-Tage-Abo fielen täglich Kosten von 45 Schweizer Franken in der 2. Klasse an, während das 30-Tage-Abo für 40 Franken pro Tag erhältlich war. Diese Optionen werden zukünftig nicht mehr verfügbar sein. Allerdings betonen die SBB, dass Ausflugsabos, die bereits gekauft wurden, weiterhin für ein Jahr ab Kaufdatum gültig sind.

Als Ersatz für die Ausflugsabos schlagen die SBB das Halbtax Plus vor. Personen über 25 Jahre können das kostengünstigste Paket von Halbtax-Plus für 800 Franken erwerben und erhalten zusätzlich einen Bonus von 200 Franken. Dadurch steht ihnen ein Gesamtwert von 1000 Franken zur Verfügung, den sie für den Kauf von vergünstigten Billetten und Tageskarten nutzen können.

Das Halbtax Plus bietet vor allem für jene einen Mehrwert, die bereits ein Halbtax-Abo besitzen, da sich hierdurch der Sparvorteil vergrößert. Für die Halbtax-Mitgliedschaft fallen weitere 190 Franken an. Somit sollten Neukunden sorgfältig prüfen, ob sich die Investition von insgesamt 990 Franken für sie auszahlt.

Gehaltserhöhung bei Swisscom

Swisscom wird die Gehälter ihrer Belegschaft, per 1. April 2024, um 1,9 Prozent anheben. Von dieser Maßnahme sollen alle 10.000 Beschäftigten profitieren, die dem Kollektivarbeitsvertrag angehören, wie aus einer Pressemitteilung der Swisscom hervorgeht. Zusätzlich wird die Mehrheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine allgemeine Gehaltserhöhung erhalten, deren Höhe je nach Position innerhalb der Gehaltsspanne variiert. Beschäftigte, deren Gehalt über der festgelegten Spanne liegt, bekommen eine einmalige Zahlung. Mit diesen Schritten möchte Swisscom den Auswirkungen der Inflation entgegentreten.

Kosten bei chronischer Herzschwäche werden übernommen

Außerdem gibt es für die Schweizer mit chronischer Herzinsuffizienz (Herzschwäche) positive Entwicklungen. Ab dem 1. April 2024 werden die Ausgaben für die Versorgung über Telemedizin-Programme von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) getragen. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesamts für Gesundheit hervor. Weiterhin wurde betont, dass zur Verbesserung der Prognose und Therapie dieser Personen sowie zur Vermeidung stationärer Behandlungen eine engmaschige Betreuung notwendig sei, die über das, was die konventionelle ambulante Präsenzversorgung bieten könne, hinausgehe.

Das Programm umfasst unter anderem die tägliche Überwachung des Körpergewichts mittels Telemonitoring, regelmäßige Informationsveranstaltungen über das Krankheitsbild, die Medikation sowie Präventions- und Bewältigungsstrategien durch Telecoaching und Eingriffe von Fachkräften bei bedenklichen Veränderungen.

Diese Dienstleistung wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für Personen mit Herzinsuffizienz übernommen, die aufgrund dieser Erkrankung in den letzten zwölf Monaten im Krankenhaus waren. Zudem ist eine anfängliche ärztliche Verordnung notwendig, gefolgt von weiteren Anordnungen nach drei und zwölf Monaten.

Veränderungen bei der Post

Im kommenden Monat führt auch die Post Änderungen in ihrem Express-Service "Urgent" ein, der Sendungen in über 200 Länder weltweit besonders schnell zustellt.

Zu den Neuerungen gehört, dass nun neben Dokumenten und Waren auch Kleinwaren versendet werden können. Allerdings senkt die Post das maximale Gewicht für Dokumentensendungen von 5 Kilogramm auf 0,5 Kilogramm. Für Kleinwaren ist ein Höchstgewicht von 2,5 Kilogramm festgelegt.

Während die maximalen Abmessungen für Waren nur geringfügig angepasst werden, erfahren sie bei Dokumenten eine signifikante Reduzierung. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung wird die Haftungsgrenze für Dokumente auf etwa 90 Franken gesenkt, bei Waren jedoch auf bis zu 44.700 Franken erhöht.

Höhere Löhne bei der Insel Gruppe

Bei der Insel Gruppe werden per 1. April, die Gehälter um zwei Prozent angehoben, wie eine Pressemitteilung verrät. Mitarbeiter mit einem Jahresgehalt von bis zu 80.000 Franken profitieren von einem jährlichen Zuwachs von 975 Franken, während jene mit einem Jahresgehalt zwischen 80.000 und 100.000 Franken einen Zuwachs von 650 Franken erhalten. Beschäftigte, die ein höheres Gehalt beziehen, sind von der generellen Gehaltserhöhung ausgenommen. Zudem teilt die Insel Gruppe mit, dass 0,4 Prozent der Gesamtlohnsumme für individuelle Gehaltsanpassungen vorgesehen sind und zusätzliche Mittel für Einmalzahlungen bereitgestellt werden.

Laut eigenen Angaben beschäftigt die Insel Gruppe etwa 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kostenersparnis bei Kantonalbank

Bei der St. Galler Kantonalbank (SGKB) und der Thurgauer Kantonalbank (TKB) entfallen ab April, die Gebühren für die Kontoführung bei Privatkunden. Dies führt zu einer jährlichen Kostenersparnis von bis zu 60 Franken.

Allerdings erhebt SGKB zukünftig eine Gebühr von zwei Franken für Bargeldabhebungen an Geldautomaten, die nicht zu einer Kantonalbank gehören. Bei der TKB ist diese Regelung bereits in Kraft. Bisher konnten Kunden der SGKB ohne zusätzliche Kosten an sämtlichen Geldautomaten in der Schweiz Bargeld abheben.

Erhöhung der Miete

Der Referenzzinssatz wurde kürzlich auf 1,75 Prozent angehoben, was für viele in der Schweiz bedeutet, dass ab dem 1. April 2024 mit höheren Mietkosten zu rechnen ist. Vermietern wird es gestattet, die Miete um bis zu drei Prozent zu erhöhen, wobei sich dies auf die Netto-Miete ohne Nebenkosten bezieht.

Es ist jedoch für Vermieter wichtig, sich an bestimmte Vorgaben zu halten. Die Mitteilung über die Mieterhöhung muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen. Außerdem ist es erforderlich, dass die Ankündigung der Erhöhung mindestens zehn Tage vor dem Beginn der Kündigungsfrist erfolgt. Zusätzlich benötigt das Schreiben die Genehmigung des zuständigen Kantons.

Neue Vorschriften für Fahrzeuge

Mit Beginn des 1. April 2024 ist die Ausrüstung neuer Fahrzeuge mit Unfalldatenschreibern sowie modernen Fahrassistenzsystemen verpflichtend. Diese Systeme sollen beispielsweise vor Müdigkeit und Ablenkung warnen, beim Abbiegen und Rückwärtsfahren unterstützen oder bei drohenden Kollisionen automatisch eine Notbremsung einleiten.

Ebenfalls ab dem 1. April ist für neue E-Bikes, die eine Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde bieten, ein Geschwindigkeitsmesser vorgeschrieben. Diese Regelung trifft zunächst nur auf neu in Verkehr gebrachte E-Bikes zu und gilt nicht für bereits genutzte Modelle. Die Neuerung zielt darauf ab, die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Zonen mit Tempo 20 und 30 zu gewährleisten.

(VOL.AT)

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