Neuer EU-Plan: Diesen Autos droht der Pflicht-Check in der Prüfhalle

EU plant jährliche Inspektion für alte Autos
Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, sollen künftig einmal jährlich in die Prüfhalle: Das sieht ein neuer Vorschlag der EU-Kommission vor. Die Regelung würde Pkw und Kleintransporter betreffen. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrsunfälle zu senken und die Umweltbelastung durch Abgase zu verringern.
Laut EU-Schätzungen könnte eine solche Maßnahme rund ein Prozent aller Verkehrstoten und Verletzten jährlich vermeiden helfen. Studien zufolge sind ältere Fahrzeuge häufiger in Unfälle verwickelt, pannenanfälliger und oft mit erhöhten Emissionen unterwegs.
Österreich bleibt unberührt
Für heimische Autofahrer:innen ändert sich dadurch nichts: In Österreich gilt seit 1973 die sogenannte §57a-Begutachtung, besser bekannt als das „Pickerl“. Sie folgt der 3-2-1-Regelung: Die erste Kontrolle erfolgt drei Jahre nach Erstzulassung, die zweite nach zwei weiteren Jahren, danach jährlich. Damit erfüllt das bestehende System bereits die Vorgaben des EU-Vorschlags.
In Österreich müssen Pkw und leichte Anhänger erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung zur technischen Kontrolle (§57a-Begutachtung), dann nach weiteren zwei Jahren und danach jährlich. Dabei werden unter anderem Bremsen, Beleuchtung und Abgaswerte geprüft.
Seit 2023 enthält das Pickerl einen QR-Code, um die Echtheit der Begutachtung leichter überprüfen zu können.
Digitales Pickerl und mehr Transparenz
Neben der neuen Prüfpflicht plant die EU auch die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten. Zulassungsscheine und Prüfberichte sollen künftig europaweit digital abrufbar sein. Damit will man grenzüberschreitende Fahrzeugkontrollen erleichtern und Betrugsversuche wie Tachomanipulationen erschweren.
In Österreich wurde das Pickerl bereits 2023 um einen QR-Code ergänzt, der die Überprüfung der Echtheit des Gutachtens vereinfacht.
Teil des Projekts „Vision Zero“
Der Vorschlag ist Teil der langfristigen EU-Verkehrsstrategie „Vision Zero“, mit der die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf null sinken soll. Im Jahr 2024 kamen laut EU-Statistik 19.800 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Bevor die neuen Regeln umgesetzt werden können, müssen noch das EU-Parlament und der Rat der EU zustimmen.
Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, sollen laut EU-Kommission jährlich zur technischen Kontrolle.
Ab wann gilt die neue Prüfpflicht für alte Autos?
Ein genauer Zeitpunkt steht noch nicht fest. Der Vorschlag muss erst vom EU-Parlament und vom Rat beschlossen werden.
Ist das österreichische Pickerl von der neuen EU-Regelung betroffen?
Nein. Österreichs bestehende Regelung erfüllt bereits die Anforderungen der EU. Es ändert sich vorerst nichts.
Was ist die 3-2-1-Regel beim Pickerl?
Die erste Kontrolle erfolgt nach drei Jahren, die zweite nach zwei weiteren, danach jährlich. Das gilt für Pkw und Anhänger bis 3,5 Tonnen.
Was bringt die Digitalisierung des Pickerls?
Digitale Prüfunterlagen sollen Manipulationen erschweren und den EU-weiten Datenzugriff erleichtern, etwa beim Fahrzeugkauf im Ausland.
(VOL.AT)
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