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Neuer Anwalt von Ex-ÖBAG-Chef Schmid schweigt zu Aussagen

Der neue Anwalt von Thomas Schmid schweigt zu dessen Aussagen.
Der neue Anwalt von Thomas Schmid schweigt zu dessen Aussagen. ©APA/HANS PUNZ (Symbolbild)
Roland Kier, der neue Anwalt von Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid schweigt zu den Aussagen seines Mandanten, die ihn und prominente ÖVP-Vertreter und Unternehmen schwer belasten.
Einvernahme im Casag-Verfahren: Schmid belastet Kurz schwer
Schmid will Kronzeugenstatus im Casag-Verfahren

Es sei nicht im Sinne seines Mandanten, mit den Medien zu sprechen, sagte er am Mittwoch zur APA. Den Wunsch Schmids nach einem Kronzeugenstatus bestätigte der Anwalt. Ob ein Antrag dazu gestellt werden kann, liegt im Ermessen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Schmid strebte Kronzeugenstatus im Casag-Verfahren an

Der ehemalige ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium, Schmid, hat im vom Ibiza-Video ausgelösten Casag-Verfahren den Kronzeugenstatus angestrebt. Schmid sei bereits im April mit diesem Wunsch an die Anklagebehörde herangetreten, wie die zuständige WKStA am Dienstag mitteilte. Ein formeller Kronzeugenantrag wurde aber nicht gestellt. Zuerst müssen Schmids Aussagen - bisher fanden 15 ganztägige Vernehmungen statt - bewertet werden.

Neuer Anwalt von Schmid schweigt zu Aussagen

Schmids bisheriger Anwalt Thomas Kralik hatte noch im August Gerüchte dementiert, wonach sein Mandant mit der WKStA kooperiere. Am Dienstag meinte Kralik gegenüber der APA, dass er Schmid nicht mehr vertrete. Offiziell soll der Wechsel erst in den vergangenen Tagen stattgefunden haben. Im auch der APA vorliegenden Protokoll einer Beschuldigtenvernehmung vom 21. Juni dieses Jahres in Graz wird aber bereits Schmids neuer Rechtsvertreter, der Jurist Roland Kier, als anwesende Person genannt.

Schmid soll zwei Anwälte beschäftigt haben

Dass Schmid offensichtlich zwei Anwälte beschäftigt hatte, ist nun Grund für Spekulationen. So soll auch Kralik, der ursprünglich die Rechtsvertretung übernommen hatte, nichts von der Doppelgleisigkeit gewusst haben. Dem Vernehmen nach könnte es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten bezüglich des angestrebten Kronzeugenstatus gegeben haben. Beide Juristen wollten auf Anfrage der APA den Wechsel nicht kommentieren.

(APA/Red)

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