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Neue Wiener Corona-Verordnung ab Freitag in Kraft

Ab Freitag tritt die neue Wiener Corona-Verordnung in Kraft. Das teilte das Büro von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Mittwoch mit.
Ab Freitag tritt die neue Wiener Corona-Verordnung in Kraft. Das teilte das Büro von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Mittwoch mit. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Ab Freitag tritt die neue Wiener Verordnung zu den einmal mehr verschärften Coronaregeln in Kraft. Der Kern der neuen Maßnahmen ist die 2Gplus-Regel.
Ausgangsbeschränkungen nicht ausgeschlossen
2G+ in Wien kommt Ende der Woche

Das teilte das Büro von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) der APA am Mittwoch mit. Kern der neuen Maßnahmen sind unter anderem die sogenannte 2Gplus-Regel, die in bestimmten Bereichen kommt, und eine restriktivere Maskenpflicht.

Am Freitag tritt die neue Wiener Corona-Verordnung in Kraft

In der Bundeshauptstadt dürfen künftig etwa Lokale der Nachtgastronomie und Events ab 25 Personen nur mehr besucht werden, wenn geimpfte oder genesene Personen auch ein PCR-Testergebnis vorweisen. 2Gplus gilt künftig also etwa bei größeren Veranstaltungen im Sport- und Kulturbereich.

Laut dem der APA vorliegenden Entwurf kann in Ausnahmefällen auch ein Antigentest reichen, nämlich etwa dann, wenn ein PCR-Test nachweislich nicht verfügbar war. Auch wenn der Test nicht zeitgerecht ausgewertet wurde, kann ein Schnelltest zur Anwendung kommen. Zudem gilt die Verpflichtung nicht, wenn innerhalb der vergangenen 40 Tagen eine Covid-Erkrankung überstanden wurde.

Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht kommt in Wien

Auch die FFP2-Maskenpflicht wird ausgeweitet, nämlich auf alle nicht privaten Innenräume. In der Gastronomie müssen Gäste wieder zur Maske greifen, wenn sie zum Platz oder auf die Toilette gehen. Für das Personal gilt dies generell - und zwar auch für jenes im Handel und bei körpernahen Dienstleistern.

In Sachen Arbeitsplatz wird festgehalten, dass Arbeitnehmer bzw. Inhaber beim Betreten von Orten beruflicher Tätigkeit in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske tragen müssen. Dies gilt dann, "wenn ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann und das Risiko einer Infektion nicht durch sonstige Maßnahmen minimiert wird".

(APA/Red)

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