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Neue Vorzugsstimmen-Regeln bei der OÖ-Wahl

Wahlzettel und Wahlkarten wurden neu gestaltet
Wahlzettel und Wahlkarten wurden neu gestaltet ©APA/FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR
Die Wahlzettel und Wahlkarten für die Oberösterreich-Wahl wurden neu gestalte, was auch eine Änderung bei den Vorzugsstimmen mit sich zieht. Die können nur noch per Kreuz abgegeben werden.

Die Landtagswahl in Oberösterreich bringt einige Neuerungen für alle Beteiligten mit sich: Wähler können Vorzugsstimmen nur mehr per Kreuz und nicht mehr handschriftlich abgeben. Die Strafen für die Weitergabe von Infos aus dem Wahllokal wurden empfindlich erhöht. Und für die Parteien wurde ein Anreiz geschaffen, mehr Frauen auf wählbare Listenplätze zu nehmen: Sind mehr als 40 Prozent der Mandatare weiblich, gibt es künftig etwas mehr Klubförderung.

Wahlzettel und Wahlkarten neu gestaltet: Vorzugsstimme nur noch per Kreuz

Wahlzettel und Wahlkarten wurden neu gestaltet. So ist klarer ersichtlich, wo man eine Wahlkarte unterschreiben muss - das war bisher der häufigste Grund für eine ungültige Wahlkarten-Stimme. Ebenfalls neu ist, dass die Vorzugsstimmen auch für die Landeslisten-Kandidaten künftig per Kreuz vergeben werden und nicht mehr handschriftlich, was bei unleserlicher Schrift oder bei Namensgleichheiten oft ein Problem war. Der lavendelfarbene Stimmzettel fällt damit etwas umfangreicher aus und hat das Format A2. Die Kandidatur auf der Landesliste einer Partei ist künftig nicht mehr an eine Kandidatur im Wahlkreis gebunden.

Mit der nächsten Legislaturperiode werden die Klubfinanzen an die Frauenquote in der Fraktion gekoppelt: Beträgt der Frauenanteil mindestens 40 Prozent, gibt es um drei Prozent mehr Geld. Derzeit würden dieses Kriterium nur die Grünen und die SPÖ erfüllen. Mit der Regelung orientiert man sich an dem seit 2019 geltenden Passus im Klubfinanzierungsgesetz des Bundes, der ebenfalls drei Prozent mehr Mittel ab 40 Prozent Frauenanteil vorsieht.

Strafen für Leaks wurden erhöht

Für all jene, die in den Wahllokalen Dienst tun, gilt als Folge der letzten Bundespräsidentenwahl eine absolute Verschwiegenheitspflicht. Die Weitergabe von Ergebnissen vor Wahlschluss ist verboten, der Strafrahmen wurde von 220 auf 700 Euro erhöht. Wahlzeuginnen und -zeugen bekommen im Gegenzug mehr Rechte und dürfen künftig auch bei der Auszählung im Wahllokal mitwirken.

Neue Wahlkampfkostenregelung

Neu ist auch die Wahlkampfkostenregelung: Sechs Millionen Euro dürfen die Parteien ab dem Stichtag - das war der 6. Juli - für den gesamten Landtagswahlkampf ausgeben. Zum Vergleich: Bei Nationalratswahlen sind es bundesweit sieben Millionen. Alle Parteien haben im Vorfeld versichert, den Deckel einzuhalten. Die Regelung, die 2020 beschlossen wurde, hat allerdings ein Schlupfloch: Für die zeitgleich stattfindenden Kommunalwahlen gibt es keine Beschränkung.

(APA/red)

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