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Neue Regeln in Schulen: Nur noch Sitznachbarn müssen in Quarantäne

Kaum hat die Schule begonnen, werden die Quarantäneregeln gelockert.
Kaum hat die Schule begonnen, werden die Quarantäneregeln gelockert. ©APA
Kaum hat die Schule begonnen, schon werden die Quarantäneregeln für Schüler gelockert. Freitesten soll nach fünf statt zehn Tagen möglich werden, in Quarantäne müssen nur noch die direkten Sitznachbarn eines Infizierten.

In den Schulen werden die Quarantäneregeln gelockert, nachdem in Wien eine Woche nach Schulbeginn bereits Klassen an 285 Schulen in Quarantäne geschickt wurden. So gut wie fix ist, dass Schüler sich bereits nach fünf anstelle von bisher zehn Tagen mittels PCR aus der Quarantäne freitesten können. Darüber, ob - wie vom Bildungsministerium gewünscht - nur noch die direkten Sitznachbarn eines infizierten Schülers in Quarantäne müssen, wird derzeit noch verhandelt.

Nur noch 5 Tage Quarantäne

Am frühen Nachmittag werden die Landessanitätsdirektionen über die neuen Regelungen informiert, danach sollen sie veröffentlicht werden, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) zur APA. Wie zuletzt in Deutschland beschlossen dürfte die Dauer der Quarantäne bei engen Kontaktpersonen (K1) auf fünf Tage halbiert werden, wenn sie sich mit negativem PCR "freitesten". Die Frage, welche Klassenkollegen im Falle eines infizierten Schülers in Quarantäne müssen, ist indes noch nicht ganz klar.

Nur direkte Sitznachbarn müssen in Quarantäne

Martin Netzer, Generalsekretär im Bildungsministerium, hatte im Ö1-Morgenjournal angekündigt, dass künftig nach deutschem Vorbild bei einem positiv getesteten Schüler nicht mehr die gesamte Klasse in Quarantäne geschickt werden soll, sondern nur noch die direkten Sitznachbarn. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) betonte bei einem Schulbesuch die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung: "Es ist wichtig, dass wir nicht einen perforierten Schulalltag bekommen", bei dem ständig Schüler in Quarantäne geschickt werden und nach ihrer Rückkehr eventuell bald wieder nachhause müssten.

Bedenken von Wissenschaftern, die zuletzt weiter die Quarantäne ganzer Klassen nach einem Infektionsfall befürwortet hatten, hielt Faßmann die Empfehlung der deutschen Minister entgegen. Diese stützten sich auf das Robert-Koch-Institut.

Die Gesundheitsbehörden sollen hier weiterhin nach den jeweiligen Gegebenheiten entscheiden können. Immerhin würden sich die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts bzw. der Pausen auch im Raum bewegen und es mache einen Unterschied, wie gut ein Raum gelüftet wird und ob etwa gesungen und geturnt wird. Eine Generalregel werde es deshalb auch nicht geben können, betont der Mückstein-Sprecher, denn jede Schulklasse und jeder Schultag seien anders. Auch geimpfte Schüler und die CT-Werte der PCR-Tests, die besagen, wie ansteckend jemand aktuell ist, müssten berücksichtigt werden.

Unterschiedliche Regelungen für Volks- und ältere Schüler

Die aktuellen Vorgaben des Gesundheitsministeriums sehen unterschiedliche Regelungen für Volks- und ältere Schüler vor. Bei Unter-Zehnjährigen gibt es die Möglichkeit, wegen des geringeren Risikos der Übertragung durch diese Altersgruppe im Falle von nur einem Infektionsfall alle Kinder als Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko (K2) einzustufen. Diese Kinder können also weiterhin in die Schule gehen, sollen allerdings freiwillig ihre sozialen Kontakte außerhalb einschränken. Sind zwei oder mehr Schüler innerhalb von 14 Tagen bzw. ein Erwachsener in der Klasse infiziert, hat die Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilen bzw. der gesamten Klasse zu entscheiden.

Bei den älteren Schülern gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für Erwachsene auch: Wer mehr als 15 Minuten in weniger als zwei Meter Abstand mit einem Infizierten verbringt, gilt als K1 und muss dementsprechend in Quarantäne. Wie die anderen Klassenkollegen eingestuft werden, ist aber wieder Entscheidung der Gesundheitsbehörde. Schließlich sitzen auch hier die Schüler nicht von Schulbeginn bis -ende nur auf ihrem Platz. In der Praxis wurden deshalb oft ganze Klassen in Quarantäne geschickt. Der neue Erlass soll nun so formuliert werden, dass die Gesundheitsbehörden die Möglichkeit zu einer weniger restriktiven Auslegung der Vorgaben stärker nutzen.

Faßmann und Wiederkehr hatten am Dienstag eine Impfaktion im Zentralberufsschulgebäude in Wien-Mariahilf besucht. Dort haben sich am Montag und Dienstag jeweils 50 Schüler immunisieren lassen. Ab dem kommenden Monat sollen die Impfraten bei den Schülern veröffentlicht werden, kündigte der Minister an. Er zeigte sich dabei überzeugt, dass in dieser Altersgruppe derzeit die größten Impffortschritte erzielt würden.

Sonderbetreuungszeit noch kein Thema

Die späte Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit für Eltern erst ab 1. Oktober wollte Faßmann nicht näher kommentieren. Es gebe im Arbeitsrecht aber schon jetzt Möglichkeiten für Eltern, für die Betreuung ihrer Kinder freizubekommen - mit der Sonderbetreuungszeit werde nur ein Automatismus geschaffen. Ob das schon früher nötig gewesen wäre? "Fragen Sie den Arbeitsminister."

(APA/red)

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