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Neue Pauschalierungsverordnung für Bauern wird begutachtet

Die neue Pauschalierungsverordnung ist bis 18. September in Begutachtung.
Die neue Pauschalierungsverordnung ist bis 18. September in Begutachtung. ©pixabay.com (Sujet)
Im Juni wurde ein Entlastungspaket für Bauern angekündigt. Nun liegt eine neue Pauschalierungsverordnung vor, diese ist zwei Wochen in Begutachtung.

Im Zuge eines im Juni angekündigten Entlastungspakets für Bauern liegt nun eine neue Pauschalierungsverordnung vor, die zwei Wochen in Begutachtung ist. Die Einnahmengrenze für den bäuerlichen Nebenerwerb soll von 33.000 auf 40.000 Euro steigen, drei Vollpauschalierungsgrenzen werden abgeschafft, jene für die Forstwirtschaft angehoben und bei Schadholznutzung gibt es auch Erleichterungen.

Begutachtung läuft bis 18. September

Die neue Pauschalierungsverordnung, eingebracht von Finanzminister Gernot Blümel, ist laut Agrarministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) Teil eines Entlastungs- und Investitionspakets in der Höhe von 400 Mio. Euro im Rahmen der COVID-19-Hilfen. "Mit den Entlastungspaketen von insgesamt 120 Mio. Euro haben wir in den letzten Jahren ein starkes Bekenntnis zur produzierenden Landwirtschaft in Österreich abgegeben. Die Pauschalierungsverordnung bildet nun einen nächsten wichtigen Schritt in der Umsetzung", so Köstinger. Blümel: "Damit reduzieren wir den Verwaltungsaufwand für unsere bäuerlichen Betriebe."

Die Begutachtung läuft bis 18. September. Die mögliche Dreijahresverteilung für Gewinne von buchführenden und nicht pauschalierten Bauern war bereits im Juni auf den Weg gebracht worden.

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(APA/Red)

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