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Neue Diskussionen: Formel 1-Star Vettel kauft Ferienwohnung in Lech

Der Kauf von Formel1-Star Sebastian Vettel lässt die Diskussion um Ferienwohnungen in Lech wieder an.
Der Kauf von Formel1-Star Sebastian Vettel lässt die Diskussion um Ferienwohnungen in Lech wieder an. ©VOL.AT (Collage)
Lech. Der Verkauf einer Ferienwohnung im Nobelskiort Lech am Arlberg an Formel-1-Rennfahrer Sebastian Vettel bringt in Vorarlberg wiederholt eine Diskussion um die Vergabepraxis von Zweitwohnsitzen in Gang.
Egger ortet Missstände in Lech
"Zustände sind inaktzeptabel"

Während der Lecher Bürgermeister Ludwig Muxel (ÖVP) Vorwürfe, die Vergabepraxis sei intransparent, von sich weist, fordert FPÖ-Chef Dieter Egger eine rasche Novellierung des Raumplanungsgesetzes.

Vettel kauft Ferienwohnung von Lecher Hotelier

Laut Berichten des ORF “Report” und diverser Tageszeitungen ist der Formel-1-Star Besitzer einer Ferienwohnung in Lech, die er dem Ex-BMW-Caterer und Vorarlberger Hotelier Joschi Walch um 3,5 Millionen Euro abgekauft hat. Auszüge des Kaufvertrages liegen auch der APA vor. Ein entsprechender Eintrag ins Grundbuch bestehe bereits, hieß es weiter.

Offiziell gab es von Walch auf APA-Anfrage keine Bestätigung. Diese müsse man sich bei Vettel selbst holen. Auch der Lecher Bürgermeister will von dem Wohnungskauf nichts wissen, den Grundbuch-Eintrag kenne er nicht. Die Gemeinde habe auch keine Ferienwohnungswidmung für Vettel erteilt. Allerdings räumte er gegenüber der APA ein, dass das Hotel Rote Wand (Besitzer Joschi Walch) gewidmete Ferienwohnungen besitze.

“Taschenspielertrick der Gemeinde Lech”

Der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Schelling ortet im Fall von Vettel einen “Taschenspielertrick” der Gemeinde. Dabei sei eine Ferienwohnungswidmung von einer Liegenschaft auf eine andere der Firma Walch übertragen worden. Die Herkunft und auch die Größenverhältnisse der ursprünglichen Widmung seien aber nicht nachprüfbar, weil die Gemeinde entsprechende Unterlagen unter Berufung auf den Schutz der Privatsphäre der Betroffenen nicht offenlege.

Deshalb könne auch nicht einwandfrei nachgewiesen werden, ob die ursprüngliche Widmung befristet oder unbefristet gewesen sei. Vettel jedenfalls darf sein Eigentum künftig unbeschränkt nutzen, das geht auch aus dem Kaufvertrag hervor.

Gleiches Recht für (fast) alle?

“Eine Übertragung von Widmungen ist im Gesetz so nicht vorgesehen”, betonte Schelling gegenüber der APA, allen anderen werde das praktisch auch verweigert. Als skandalös bezeichnete Schelling, dass Muxel wiederholt in den Medien versichert hatte, in den vergangenen Jahren keine Ferienwohnungsbewilligung erteilt zu haben, dann aber nach einer Landtagsanfrage der Freiheitlichen im Sommer 23 Bewilligungen eingeräumt hatte.

Diese Bewilligungen seien befristet auf drei bis fünf Jahre, erklärte Muxel auf Nachfrage, und dürften deshalb auch nicht verkauft werden. Schelling forderte Muxel dennoch auf, sämtliche Unterlagen offenzulegen. “Flächenwidmungen sind keine Sachen der Privatsphäre, sondern werden im Flächenwidmungsplan kundgemacht”, so der Rechtsanwalt. Dies sei auch eine zwingende Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes in anderen Entscheidungen gewesen. Der Lecher Flächenwidmungsplan weist laut Schelling übrigens nur fünf Liegenschaften mit Ferienwohnungen aus.

“In Lech gibt es Gleiche und Gleichere”

Widmungen von Ferienwohnungen in Lech und die Vergabe an prominente Personen sind in Vorarlberg seit Jahren ein heikles Thema. Nach dem Raumplanungsgesetz des Landes Vorarlberg dürfen Urlaubsdomizile nur “in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen” von der Gemeindevertretung oder dem Gemeindevorstand bewilligt werden. Welche diese sind, ist jedoch nicht klar geregelt, sondern Ermessensspielraum einer Gemeinde.

Ein Punkt, der in der Vergangenheit häufig kritisiert wurde. “In Lech gibt es Gleiche und Gleichere”, erklärte etwa der Vorarlberger FPÖ-Chef gegenüber der APA, räumte allerdings ein, dass Lech sich im Vergleich mit anderen Vorarlberger Gemeinden in den vergangenen Jahren bei der Widmung von Ferienwohnungen insgesamt restriktiv verhalten habe. Eine Vergabe dürfe aber trotzdem nicht nach “Promibonus” erfolgen.

Gesetzesnovelle soll Abhilfe schaffen

Die Ungleichbehandlung der Antragsteller in Lech habe Vorarlberg bereits 2013 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingebracht. Seither seien in den Tourismusgemeinden eine Fülle von Ferienwohnungsanträgen eingegangen, der Lecher Bürgermeister sprach allein von rund 20 in diesem Jahr. Um einer Klage zu entgehen, wird im Landhaus derzeit an einer Novellierung des Raumplanungsgesetzes gearbeitet, mit einer Gesetzesnovelle ist aber erst im Frühjahr 2015 zu rechnen.

FP-Egger fordert Gleichbehandlung

Für Egger muss das neue Raumplanungsgesetz ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnsitzen, gewerblichen Betten und Ferienwohnungen gewährleisten, andererseits aber auch Einheimische und ausländische Antragsteller gleich behandeln. Er fordert deshalb einerseits als Grenze eine maximale Ferienwohnungsquote pro Ort, andererseits eine klare Definition von Vergabekriterien, “die nachvollziehbar und objektiv sind”. (APA)

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