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Neue Covid-19-Verordnung: Frust auch am Bau

Verschärfungen bei Arbeit im Freien für Arbeitgeber "völlig überraschend".
Verschärfungen bei Arbeit im Freien für Arbeitgeber "völlig überraschend". ©APA/HERBERT P. OCZERET
Die neue Covid-19-Verordnung sorgt für Frust am Baugewerbe. Diese sei völlig überraschend gekommen.

Nachdem heute bekannt wurde, dass entgegen ursprünglichen Aussagen die 20-Quadratmeter-Plicht ab 8. Februar auch im Lebensmittelhandel gilt, meldet sich die nächste Berufsgruppe, die sich über Änderungen in der Covid-19-Verordnung beklagt. Die Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer sprach Freitagabend in einer Aussendung von einer "völlig überraschend hinzugefügten Änderung in den vorgestern und heute veröffentlichten Covid19-Verordnungen".

Verschärfungen bei Arbeit im Freien für Arbeitgeber "völlig überraschend"

Demnach wurde die bisher nur für Arbeiten in geschlossenen Räumen geltende Verpflichtung, zusätzlich zum Mindestabstand von zwei Metern einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf alle Arbeitsorte ausgeweitet, also auch auf Tätigkeiten im Freien. Spartenobfrau Renate Scheichelbauer-Schuster betonte heute dazu: "Diese Vorgabe kommt für uns völlig überraschend. Und sie ist angesichts des deutlich geringeren Infektionsrisikos bei Arbeiten im Freien und des erst kürzlich verdoppelten Mindestabstandes von zwei Metern auch in der Sache völlig überzogen. Baustellen-Mitarbeiter werden dadurch massiv beeinträchtigt, insbesondere jene, die besonders schwere körperliche Tätigkeiten verrichten."

Sie rechnet vor, dass Gerüstbauer im Laufe eines achtstündigen Arbeitstages Massen von ca. 6.000 bis 7.000 Kilogramm umsetzen. Wie unangemessen die Regelung sei, zeige dass Spaziergänger oder Freizeitsportler im Freien keinen Mund-Nasenschutz brauchen, so die Interessensvertreterin.

(APA/Red)

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