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Neue Besuchsregeln für Spitäler und Pflegeheime

Es gibt neue Regeln für Besucher.
Es gibt neue Regeln für Besucher. ©APA
Der Wiener Gesundheitsverbund passt mit dem Ende des Lockdowns die Regelungen für Besucher und Patienten in den Spitälern und Pflegeeinrichtungen an.

Ab Mittwoch sind für Genesene, Getestete und Geimpfte Patientenbesuche grundsätzlich uneingeschränkt möglich, wobei stationär aufgenommene Patienten einen Besuch pro Tag empfangen dürfen. Patienten bedürfen weiterhin eines negativen Testergebnisses, unabhängig davon, ob sie stationär oder ambulant versorgt werden.

Wer eine Ambulanz aufsucht, muss somit weiter einen negativen Corona-Test vorlegen, selbst wenn er bereits geimpft oder genesen ist. In einer Untersuchungssituation sei es nicht immer möglich, die Masken- und Abstandsregeln einzuhalten, erläuterte dazu eine Sprecherin des Gesundheitsverbunds gegenüber der APA.

Ausweis oder E-Card nötig

Genesene müssen vor Besuchsantritt ihren Status mittels eines maximal sechs Monate alten Absonderungsbescheids nachweisen, wobei zusätzlich die E-Card oder ein gültiger Ausweis als Legitimationsnachweis mitzubringen ist. Personen, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus bzw. eine Covid-Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, werden auch dann zugelassen, wenn sie sich in einem Labor einem neutralisierenden Antikörpertest unterzogen haben und belegen können, dass sie noch hinreichende Antikörper auf SARS-CoV2- besitzen.

Bei Geimpften muss der Erststich mindestens 21 Tage zurückliegen, wobei die Besuchsberechtigung zunächst für drei Monate gilt. Bei Impfstoffen, für die bereits eine Dosis für eine Vollimmunisierung ausreicht, erlischt die Zutrittsberechtigung erst nach neun Monaten. Für Personen, die bereits eine zweite Dosis erhalten haben, verlängert sich die Berechtigung auf neun Monate ab dem Erststich.

Antigen-Selbsttests vorerst nicht akzeptiert

Wer als Getesteter in ein Krankenhaus will, benötigt entweder einen höchstens 48 Stunden alten Antigentest oder einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test. Antigen-Selbsttests werden vom Gesundheitsverbund vorerst nicht akzeptiert, da noch unklar ist, inwieweit die zuverlässig genug sind, um eine ausreichende Sicherheit zu bieten.

Für stationär aufgenommene Patienten bzw. negativ getestete Besucher gelten weiterhin die Abstandsregelungen und die Maskenpflicht. Notfälle und Akutereignisse - etwa die Aufnahme von Schwangeren und deren Begleitpersonen bzw. unmündigen Patienten und deren Begleitpersonen - sind von dem neuen Regelwerk insofern ausgenommen, als in diesen Fällen an Ort und Stelle ein aussagekräftiger Corona-Test vorgenommen werden kann.

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(APA/red)

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