Demnach können unter Einhaltung von Auflagen wie Abstandsregeln, Desinfektionsmittel und Schutzmasken für alle Teilnehmer künftig Demonstrationen mit geringer Personenzahl wieder erlaubt werden. Eine erste mit fünf gemeldeten Teilnehmern findet am Freitag in Wien statt.
Kundgebung am Albertinaplatz wurde nicht untersagt
Wie die Initiative für evidenzbasierte Corona-Informationen (ICI) am Donnerstag mitteilte, sei die Kundgebung am Albertinaplatz, die sich gegen das Corona-Maßnahmen-Paket der Bundesregierung richtet, nicht untersagt worden.
Die in Wien dafür zuständige Landespolizeidirektion bestätigte auf APA-Anfrage, dass die Versammlung stattfinde. Bisher wurden aufgrund der Covid-19-Maßnahmen solche Zusammenkünfte behördlich untersagt. Der öffentliche Raum durfte seit 16. März nur für nicht aufschiebbare Arbeit, dringende Einkäufe, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Spazierengehen betreten werden.
Versammlungsfreiheit und öffentliches Wohl wird abgewogen
Die Behörde werde bei jedem einzelnen Ansuchen "die Versammlungsfreiheit und die Gefährdung des öffentlichen Wohls durch die Abhaltung der Versammlung gegeneinander abwägen", hieß es vonseiten der WienerPolizei. Da bei einer größeren Personenzahl an einem Ort auch das Infektionsrisiko deutlich steige, müssten Versammlungsverantwortliche nachvollziehbar darlegen, "mit welchen Vorbeugungsmaßnahmen sie der Gefahr der Entstehung einer Infektionskette und somit der Gefahr der Verbreitung entgegenwirken werden".
Dementsprechend wurde auch der Veranstalter der Klein-Demonstration am Freitag in Wien darauf hingewiesen, vorbeugend Maßnehmen zu treffen, damit der nötige Sicherheitsabstand gewährleistet ist und Desinfektionsmittel und Schutzmasken an alle Teilnehmer ausgegeben werden. Ein Polizeisprecher kündigte an, dass zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften Einsatzkräfte an Ort und Stelle sein werden.
(APA/Red)