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NEOS: Antragsfrist für Umsatzersatz soll verlängert werden

Doppelbauer spricht sich für die Verlängerung der Antragsfrist aus.
Doppelbauer spricht sich für die Verlängerung der Antragsfrist aus. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Antragsfrist für den Umsatzersatz für Unternehmen, die bereits am 20. Jänner 2021 ausgelaufen ist, sollte nach Ansicht der NEOS um mindestens zwei Monate verlängert werden.

"Der Umsatzersatz, der in vielen Fällen für rasche Hilfe gesorgt hat, sollte nicht an knappen Fristen scheitern", sagt NEOS-Finanzsprecherin Karin Doppelbauer und verweist auf rechtliche Unklarheiten und die wiederholte Verlängerung der Lockdowns.

"Finanzminister Gernot Blümel sollte die Beantragung dieses Instruments wieder all jenen zugänglich machen, die aufgrund von fehlender Planungssicherheit bisher noch keinen Antrag gestellt haben", forderte Doppelbauer am Montag laut Mitteilung. Daher müsse die Antragsfrist für den Umsatzersatz für November und Dezember verlängert werden.

Umsatzersatz: NEOS für Verlängerung der Antragsfrist

Außerdem sei es unverständlich, so Doppelbauer, dass entgegen den Ankündigungen der Regierung indirekt betroffene Unternehmen noch immer keinen Umsatzersatz beantragen könnten. "Die Regierung muss hier endlich Wort halten und den schwer betroffenen Zulieferern die versprochenen Hilfen zukommen lassen."

Zu den bereits bekannten Schwierigkeiten bei der Auszahlung der Hilfsgelder durch die COFAG komme erschwerend hinzu, dass Steuerberater befürchten müssten, persönlich für die Anträge zu haften, meint Doppelbauer - darüber seien die Steuerberater bereits von ihrer Kammer informiert worden.

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(APA/Red)

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