NEOS-Anfrage: Wahlkarten-Affäre in Bludenz beschäftigt das Parlament

Die Bludenzer Wahlkarten-Affäre wird am Mittwoch auch das österreichische Parlament beschäftigen. NEOS-Nationalrat Gerald Loacker hat eine Anfrage an Justizminister Wolfgang Brandstetter vorbereitet. Für Loacker ist es unverständlich, aus welchem Grund kein strafrechtliches Verfahren gegen Bürgermeister Josef “Mandi” Katzenmayer eingeleitet wurde. “Es werden augenscheinilch vom VfGH festgestellte Rechtsverstöße, die womöglich strafrechtliche Tatbestände erfüllen, als bedauerliches Versehen abgetan”, konstatiert Loacker im VOL.AT-Gespräch.
Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkarten-Ausgabe
Kurz zur Vorgeschichte: Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten hatte, musste die Bürgermeisterwahl Ende Dezember 2015 in Bludenz wiederholt werden. Aus dieser ging der amtierende Bürgermeister Mandi Katzenmayer als Sieger hervor. In der Zwischenzeit hat die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck die Ermittlungen gegen zwei Personen, in einem Fall wegen Amtsmissbrauchs, im anderen wegen der Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung, übernommen.
Loacker: “Ermittlungen unvollständig geführt”
Für Loacker steht fest, dass die Ermittlungen in wesentlichen Punkten offensichtlich sehr unvollständig geführt wurden. “Es ist völlig unverständlich, dass Bürgermeister Josef Katzenmayer, der mit seinem beiliegenden Rundschreiben wenige Tage vor der Wahl den Wählern die – gesetzwidrige – Beschaffung der Wahlkarten durch seine Wahlhelfer angeboten hat, nicht einvernommen wurde”, hält Loacker fest. “Er hätte gefragt werden müssen, ob er die von ihm mit der Ausgabe der Wahlkarten betraute Beamtin Evelyn G. angewiesen hat, die Wahlkarten seinen Wahlhelfern auszufolgen. Oder zumindest hätte er sagen müssen, ob er dies zumindest gewusst und geduldet hat.” Die Polizei habe sich stattdessen mit ihr nicht zustehenden rechtlichen Interpretationen des Gemeindewahlgesetzes – zu Gunsten des Bürgermeisters, seiner Wahlhelfer und der Beamtin Evelyn G. – befasst.
Loacker ortet drei Gesetzesbrüche:
– das Recht des Staates und der Wähler auf ordnungsgemäße Abwicklung von Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern bzw. hier, zum Bürgermeister,
– das Recht auf geheime Wahl (durch die Ausfolgung der Wahlkarten an die unbefugten Wahlhelfer und die Rückleitung der Wahlkarten durch diese an die Behörde) sowie
– das Recht auf Einhaltung der Wahlvorschriften, um Missbräuche, insbesondere auch bei der Wahlkartenausstellung, zu vermeiden.
Aus diesem Grund wird Loacker am Mittwoch im Hohen Haus nachfolgende Anfrage einbringen, die der Bundesminister für Justiz – Wolfgang Brandstetter – beantworten soll. Damit geht die Bludenzer Wahlkarten-Affäre auch politisch in die nächste Runde.
NEOS-Anfrage im Parlament von NR Gerald Loacker
- Wann, gegen wen und im Hinblick auf welche möglichen Tatbestände wurden Ermittlungen in diesem Zusammenhang eingeleitet?
- Mit welcher Begründung wurde ein Anfangsverdacht gegen Bürgermeister Katzenmayer verneint?
- Wurde der Frage nachgegangen, ob Bürgermeister Katzenmayer die Malversationen
a) angeordnet oder
b) zu ihnen beigetragen oder
c) durch Unterlassung geduldet hat? - Gegen wie viele Personen wurde in diesem Fall Anzeige erstattet?
- Wurde zu diesem Sachverhalt bereits ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet?
- Wurden im Ermittlungsverfahren Zeugen einvernommen?
- Wenn ja, wie viele Zeugen wurden einvernommen?
- Mit welcher Begründung wurde von der Einvernahme des Bürgermeisters Katzenmayer und Evelyn G. abgesehen?
- Hat es in Zusammenhang mit diesem Verfahren Weisungen an die Staatsanwaltschaft gegeben?
- Wenn ja, von wem sind diese Weisungen ausgegangen und welchen Inhalt hatten diese Weisungen?
- Gab es eine Weisung, von der Einvernahme des Bürgermeister Katzenmayer und Evelyn G. abzusehen?
- Wurde im Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte ein Strafantrag/Anklageschrift bei Gericht eingebracht?
- Falls ja, ist in diesem Verfahren gegen einen oder mehrere Beschuldigte bereits ein Urteil gesprochen worden?
- Falls ja, sind in diesem Verfahren gegen einer oder mehrere Beschuldigte freigesprochen worden?