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Nehammer kündigt neuen Sammelerlass für Ostern an

Innenminister Nehammer kündigte für Montag einen neuen "Sammelerlass" an.
Innenminister Nehammer kündigte für Montag einen neuen "Sammelerlass" an. ©APA/HERBERT P. OCZERET
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat am Sonntag einen "neuen Sammelerlass" anlässlich der bevorstehenden Osterfeiertage angekündigt. Am Montag soll im Zuge einer Pressekonferenz die Verwirrung um einen "Oster-Erlass" aufgeklärt werden.
Verwirrung um Oster-Erlass
Erlass regelt private Osterfeiern

Zuvor hatte das Gesundheitsministerium mit einem Entwurf für Verwirrung gesorgt hatte, demzufolge "sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben" zu untersagen wären.

Verwirrung um Personenbeschränkung bei privaten Osterfeiern

Nachdem von Verfassungsrechtlern und den Oppositionsparteien massive Bedenken bzw. Kritik an dem Vorhaben gekommen war, hatte das Gesundheitsministerium am Samstagabend präzisiert, die Regelung sähe nicht vor, dass sich in geschlossenen Räumen höchstens fünf Personen zusammenfinden dürfen. Die maximal fünf würden sich nicht auf im gemeinsamen Haushalt Lebende beziehen: "Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen."

Neuer Sammelerlass wird am Montag präsentiert

Im Rahmen einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt erklärte Nehammer nun dazu, am Montag würde eine Regelung präsentiert, welche die entstandenen Unklarheiten beseitige. Auf die Frage, ob er ausschließen könne, dass zu Ostern die Polizei an Wohnungstüren klopft, hinter denen mehr als die erlaubten Personen vermutet werden, meinte Nehammer, die Polizei habe bei Lärmerregung oder Hinweisen auf häusliche Gewalt die Pflicht, Nachschau zu halten. Im Zusammenhang mit Vorsorgenmaßnahmen gegen die Weiterverbreitung von SARS-Co2-V werde sich die Polizei "auf jeden Fall" an die Gesetze halten.

"Das Handeln der Polizei ist durch das Gesetz bestimmt", verwies Nehammer auf die "klare Rechtslage". Und weiter: "Die Polizei kann nicht einfach in eine Wohnung gehen." Er könne "eines garantieren: Die Polizei wird nichts tun, was gegen die Verfassung ist."

Polizei habe keinen Zugriff auf Corona-App des Roten Kreuzes

Zur viel diskutierten Corona-App des Roten Kreuzes bemerkte Nehammer, dabei handle es sich um eine gesundheitspolitische Maßnahme, die der Eindämmung des Virus diene. Die Polizei erhalte keinen Zugriff auf die Daten: "Wir haben mit der App nix zu tun. Es geht nicht um Überwachung." Die App sei ein wichtiges Instrument im Gesamtpaket gegen Covid-19. Die Frage, ob er die zwangsweise Verwendung der App befürworte oder nicht, ließ der Innenminister vorerst unbeantwortet. Man werde sich dazu mit Expertinnen und Experten beraten.

(APA/red)

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