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Neuer Erlass regelt private Osterfeiern: Maximal fünf Personen

Maximal fünf Personen, die nicht im selben Haushalt leben: Große Osterfeiern werden untersagt.
Maximal fünf Personen, die nicht im selben Haushalt leben: Große Osterfeiern werden untersagt. ©pixabay.com (Symbolbild)
Eine Woche vor Ostern hat das Sozialministerium seine Vorgaben zu häuslichen Zusammenkünften in Zeiten der Corona-Krise konretisiert. Treffen mit mehr als fünf Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, werden untersagt.

Laut einem am Samstag veröffentlichten Erlass werden Treffen in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt. An Begräbnissen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen, an Hochzeiten fünf.

Erlass vor allem im Zusammenhang mit Osterfeiern in Zeiten der Corona-Pandemie

Der Erlass des Gesundheitsministeriums erging an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, die privaten Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen. Die Anweisung ist vor allem in Zusammenhang mit Ostern zu sehen. Die Bundesregierung empfahl zuletzt, auf Osterfeiern im großen familiären Rahmen aufgrund der Bedrohung durch das Coronavirus in diesem Jahr zu verzichten.

Ausdrücklich erwähnt wird auch, dass Begräbnisse nur im "engsten Familienkreis" stattfinden dürfen. Befristet ist der Erlass mit 13. April, also Ostermontag.

FPÖ sieht "Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität"

Das Verbot größerer häuslicher Zusammenkünfte wegen der Corona-Pandemie stellt für die FPÖ "ein Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung und der Aufruf zur Vernaderung" dar. Klubchef Herbert Kickl sprach am Samstag gegenüber der APA von einem "Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität". Missbrauch sei damit Tür und Tor geöffnet.

"Wenn irgendjemand behauptet, er habe fünf Personen in ein Haus oder eine Wohnung gehen sehen, steht gleich die Polizei vor der Tür", fürchtet der freiheitliche Klubobmann - "man könnte das auch als Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität bezeichnen". Ein Anruf bei der Polizei genüge, "und schon ist auch das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ausgehebelt".

Funk sieht keine gesetzliche Basis für Oster-Erlass

Der Erlass des Gesundheitsministeriums, wonach vor allem im Hinblick auf Ostern Zusammenkünfte im Privatbereich beschränkt werden, ist für Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk mehr als fragwürdig. "Das geht zu weit", sagte er im Gespräch mit der APA. Es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür - auch nicht das Epidemiegesetz, das sich lediglich auf öffentliche Veranstaltungen bezieht.

Die Länder sollen demnach ihre Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, "sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen". Das Ministerium beruft sich dabei auf Paragraf 15 des Epidemiegesetzes.

Wörtlich besagt das Epidemiegesetz: "Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen, sofern und solange dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist."

Funk: "Das geht zu weit"

"Das geht zu weit", meint Funk nun zum Erlass, das Epidemiegesetz ermächtige nämlich gar nicht dazu, Verbote in privaten Räumen auszusprechen, es gehe eben um Veranstaltungen. Der Verfassungsjurist sieht daher im Erlass eine "Beeinträchtigung der Privatsphäre", wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen darf. Infrage stellt Funk auch das bisherige Vorgehen der Polizei, etwa beim Auflösen sogenannter Corona-Partys.

Scharfe Kritik am Erlass gab es auch von NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak, der rechtlich argumentierte. "Mit Erlässen und Verordnungen, die nirgendwo eine gesetzliche Grundlage haben, so regieren normalerweise nur Autokraten", schrieb er in einer Aussendung. Die Maßnahme von Gesundheitsminister Rudolf Anschober sei "verrückt und von autoritärem Gedankengut getrieben".

Ministerium verteidigt Oster-Erlass

Trotz massiver rechtlicher und politischer Kritik hat das Gesundheitsministerium seinen Erlass, der gerade rund um Ostern große Zusammenkünfte auch in Haushalten vermeiden soll, verteidigt. Zudem sollten dadurch vermehrt auftretende "Corona-Partys" unterbunden werden, hieß es am Samstag in einer Aussendung von Ressortchef Rudolf Anschober (Grüne).

Konkret stellt der Erlass für die Zeit bis Ostermontag klar, dass Zusammenkünfte in einem Raum auf die gemeinsamen Bewohnerinnen und Bewohner des Haushalts plus fünf Personen beschränkt werden. Dieser sei bereits am 2. April den Landeshauptleuten übermittelt worden, da die Version vom 10. März 2020 - die eigentlich "Veranstaltungen" mit mehr als 100 Personen verboten hatte - mittlerweile "den Gegebenheiten nicht mehr gerecht" geworden war.

Aus Gesundheitssicht sei es gerade vor den anstehenden Osterfeierlichkeiten notwendig geworden, hier eine Eingrenzung vorzunehmen, argumentierte das Ministerium. "Gerade in den Osterfeiertagen sind wir gewöhnt, private Feste zu feiern", so Anschober und weiter: "Heuer widerspricht dies leider unseren Zielen, wir müssen gerade in diesen kommenden Tagen sehr konsequent bleiben." Die Polizei erhalte außerdem eine rechtliche Handhabe gegen "Corona-Partys".

Anschober mit Appell zum Durchhalten

Der Gesundheitsminister appellierte abermals an die Bevölkerung, durchzuhalten und die Maßnahmen der räumlichen Distanz, des konsequenten Einhaltens des Mindestabstandes und des Verzichts auf private Feste und Feiern gerade auch an den kommenden Feiertagen konsequent einzuhalten. "Wir wollen uns die positive Entwicklung der letzten Tage nicht zerstören. Das wäre verantwortungslos."

Oster-Erlass für SPÖ "völlig inakzeptabel"

Der Oster-Erlass des Gesundheitsministeriums, der Feste in den eigenen vier Wänden unterbinden soll, ist am Samstag auch von der SPÖ kritisiert worden. Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch nannte es "völlig inakzeptabel", dass als Dank für "die bisherige Kooperationsbereitschaft der Bevölkerung Gesundheitsminister Anschober per Erlass der Polizei Zutritt zum Schnüffeln in Privathaushalten gewährt".

Für Deutsch zerstöre dieses Vorgehen "das Grundvertrauen der Menschen in die Maßnahmen zur Eindämmung der Virus-Ausbreitung. Es ist ein Eingriff in die Freiheitsrechte, der völlig überschießend ist und rechtlich mehr als fragwürdig", schrieb er in einer Stellungnahme.

Oster-Erlass: Zu Hause mehr als fünf Personen erlaubt

Das Gesundheitsministerium hat am Samstagabend den Oster-Erlass präzisiert, der angesichts der Corona-Krise Festivitäten in den eigenen vier Wänden einen Strich durch die Rechnung machen soll. Demnach darf ein Haushalt Besuch von weiteren fünf Personen empfangen, die nicht an dieser Adresse gemeldet sind.

Die mit 1. April datierte Regelung schreibt den Bezirksverwaltungsbehörden wörtlich vor, "sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen". Wie die Pressestelle des Gesundheitsministeriums auf APA-Anfrage erläuterte, ist damit gemeint, dass sich in geschlossenen Räumen höchstens fünf Personen zusammenfinden dürfen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben: "Das heißt, leben im gemeinsamen Haushalt zum Beispiel schon vier Personen, dürfen trotzdem fünf Personen dazukommen."

(APA/Red)

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