Nazis gestern und heute

Vor Jahren erkannte man nach dem Verbotsgesetz Angeklagte von Weitem. Selbst vor Gericht trugen sie Bomberjacke und Springerstiefel. Einschlägige Tattoos waren „übertätowiert“, aus dem Rest des Auftretens konnte man jedoch seine Schlüsse ziehen. Zwar war auch diese Sorte Beschuldigter auf der Anklagebank offiziell keinesfalls Anhänger von Massenvernichtung und Ausländerfeindlichkeit, doch das Auftreten war eindeutig. Noch dazu war bei dieser Kategorie von „Neonazis“ häufig Alkohol und Gruppenzwang Thema, Vorstrafen, meist Körperverletzungen, gab es reihenweise. Gleichgesinnte als Zuhörer, als Rechtfertigung oft nur ein Satz: „War a blöde Gschicht“.
Wolf im Schafspelz
Die Verbotsgesetz-Angeklagten jüngerer Vergangenheit sind oft gebildet, eloquent, korrekt gekleidet und sozial integriert. Niemand aus dem Bekanntenkreis hätte ihnen derartige Äußerungen zugetraut. Alle Berufe sind vertreten – technischer Zeichner ebenso wie Lehrer, Angestellte, Beamte, Selbständige, Hausfrauen. Meist unbescholten, Rechtfertigungen gehen in Richtung „Historisches Interesse“. So oder so, „alte“ oder „neue“ Schule, das Verbotsgesetz gilt für alle, wer schuldig ist, wird verurteilt.