Das wohl meiste Interesse erregt dabei, dass pro Monat allen Österreichern ab 15, die sich nicht von ELGA abgemeldet haben, in den Apotheken fünf Gratis-Corona-Tests für daheim erhalten werden.
Apotheken erhalten pauschales Honorar
Für die Abwicklung bekommen die Apotheken ein pauschales Honorar in der Höhe von jeweils zehn Euro. Im Gesetz verankert wird auch die Berechtigung für Apotheken, COVID-19-Tests durchzuführen, was in der Praxis bereits seit dem 8. Februar möglich ist. Pro durchgeführtem Test wird den Apotheken ein Honorar in der Höhe von 25 Euro vergütet. Die NEOS forderten darüber hinaus einmal mehr, Apotheker auch für Impfungen einzusetzen.
Ab kommender Woche sollen bereits 3 Mio. Selbsttests über die Apotheken verteilt werden. Spätestens ab dem 15. März wird das Angebot flächendeckend in ganz Österreich verfügbar sein, berichtete das Gesundheitsministerium am Mittwoch.
Weiteres Personal darf Abstriche nehmen
Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, Hebammen oder Kardiotechnikern wurde es am Mittwoch ermöglicht, auch ohne ärztliche Anordnung Abstriche aus Nase und Rachen zu machen. Bei Pflegeassistenten, Masseuren oder Angehörigen von Sozialbetreuungsberufen ist die Durchführung von COVID-19-Antigentests nur auf Anordnung, unter Aufsicht und nach entsprechender Einschulung erlaubt.
(APA/Red)