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NADA leitete Verfahren gegen Paszek und Hempel ein

Dornbirn - Die Rechtskommission der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) hat gegen Tennisspielerin Tamira Paszek und Triathlet Hannes Hempel Dopingverfahren eingeleitet. Die NADA teilte am Mittwoch in einer Aussendung weiters mit, dass die mündliche Verhandlung im Fall Paszek binnen acht Wochen stattzufinden habe.

Die 18-jährige Vorarlbergerin, aktuell die Nummer 66 im WTA-Computer, hatte am 21. Juli auf und nach einer Pressekonferenz erzählt, dass sie sich als Therapie von einer mongolischen Alternativ-Ärztin Blut abnehmen, mit homöopathischen Essenzen anreichern und in die Bandscheibenregion zwischen dem vierten und fünften Lendenwirbel wieder injizieren habe lassen. Diese Form von Eigenblut-Injektionen stellen laut Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) eine verbotene Methode dar und sind als Doping zu werten.

“Sobald du Blut entnimmst und wieder zuführst, ist das Doping. Völlig egal, was du damit machst, und wenn du es nur anschaust. Das ist verboten”, erklärte etwa Leistungsdiagnostiker und Anti-Doping-Experte Hans Holdhaus im Gespräch mit der APA. Im Bedarfsfall sei es zwar möglich eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, doch eine solche hatte Paszek nicht beantragt.

Für die NADA ist dieser Fall absolutes Neuland, weil die Sportlerin selbst in der Öffentlichkeit über die Therapie gesprochen hat. Paszek und auch ihre Alternativmedizinerin hatten angenommen, dass diese äußerst schmerzhafte Therapieform zur Behandlung ihrer Rückenverletzung legal sei. Paszek hat auch bereits eine Sachverhaltsdarstellung an die NADA übermittelt. Am Mittwoch war die Weltranglisten-66. von der APA für keine Stellungnahme zu erreichen.

Im Fall Hempel wurde der Antrag auf Einstellung des Verfahrens abgelehnt und ein Doping-Verfahren eingeleitet. Der wegen Dopings gesperrte Radprofi Bernhard Kohl hatte gegenüber den Behörden erklärt, er habe von Hempel das EPO-Präparat CERA erhalten. Eine vorläufige Suspendierung Hempels war am Dienstag abgewiesen worden, da die NADA “im Zweifel zugunsten des Athleten” von einer solchen Abstand genommen hatte. Deshalb darf der Triathlet weiter an Wettkämpfen teilnehmen, wie auch sein Anwalt Herwig Hasslacher bestätigte.

Sein Mandant Hempel freue sich außerdem schon auf das ordentliche Verfahren, zu dem Kohl als Zeuge geladen werde. “Wir sehen mit Spannung entgegen, welche neue Version Kohl diesmal auftischen wird, nachdem er schon fünf verschiedene Versionen zum Besten gegeben hat”, betonte der Villacher Jurist im Gespräch mit der APA.

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