Die 41-Jährige hatte im Juni auf einem Parkplatz in Jengen im Allgäu vor zwei Zivilpolizisten und einem Lastwagenfahrer in einem durchsichtigen Shirt posiert und dabei ihren Rock gehoben – unter dem sie keine Unterwäsche trug. Die beiden Beamten filmten den Auftritt. Nun steht sie vor Gericht.
Rock aus “künstlerischen Laune” gehoben
Über ihren Anwalt Philip Müller ließ Mönning am Dienstag ausrichten, “aus einer künstlerischen Laune heraus” das Röckchen gehoben zu haben. Sie habe nicht gewusst, dass es sich um Zivilpolizisten handelte. “Ich kann nicht glauben, dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen”, sagte sie über ihren Anwalt. Mönnings zweiter Anwalt, Alexander Stevens, hatte bereits vor dem Prozess die Videoaufzeichnung kritisiert, die ohne Einverständnis Mönnings gemacht worden sei.
(APA)