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Nachtlokale sollen ab 1. August wieder öffnen dürfen

Ab 1. August sollen Clubs und Nachtlokale wieder öffnen dürfen.
Ab 1. August sollen Clubs und Nachtlokale wieder öffnen dürfen. ©pixabay.com (Symbolbild)
Wenn alles nach Plan verläuft, werden Nachtlokale ab 1. August wieder bis 4 Uhr früh öffnen dürfen.
Clubbetreiber fprdern Perspektive

Diese Zusage habe man vom Gesundheits- und von Tourismusministerium bekommen, sagte der Sprecher des Verbandes der österreichischen Nachtgastronomen, Stefan Ratzenberger, am Freitag der APA.

15. Juli als Entscheidungstag, ob Nachtlokale ab 1. August öffnen

"Wir haben uns den 15. Juli als Entscheidungstag genommen, um ab 1. August mit einer Belegung von maximal 60 Prozent der zugelassenen Personen bzw. maximal 200 Personen aufzusperren", berichtete Ratzenberger. Die Sperrstunde werde dann auf 4 Uhr verlängert.

Ab Mitte August sollen die Lokale dann bis zu 750 Leute bewirten dürfen. Geplant seien dafür Sektorlösungen mit bis zu 200 Personen pro Sektor (ein Sektor wäre beispielsweise der Barbereich), wobei aber keine baulichen Maßnahmen vorgesehen seien. Die Unternehmen sollen zudem Präventionskonzepte erstellen und Corona-Beauftragte einsetzen, die etwa auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände und auf die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln achten.

Lokalbesucher sollen E-Mail-Adressen angeben können

Auf freiwilliger Basis sollen Lokalbesucher anonym E-Mail-Adressen angeben können, damit man sie über einen Infektionsverdacht verständigen kann. "Wenn eine Gruppe von fünf, sechs Leuten kommt, reicht es, wenn einer sich einträgt, der würde ja die anderen auch informieren", erklärte Ratzenberger.

"Das ist an sich sehr positiv, wir haben aber noch einen großen Punkt, das ist der Fixkosten-Zuschuss", sagte der Sprecher der Nachtgastronomen. Die Nachtgastronomie sei seit der ersten Märzwoche geschlossen, man fordere daher rückwirkend für vier Monate einen 100-prozentigen Ersatz der Fixkosten. "Der Fixkostenersatz muss kommen, weil wir sonst lauter verschleppte Insolvenzen haben", warten Ratzenberger.

Lockerung für Nachtgastro ab 1. August noch nicht fix

Die in Aussicht gestellte weitere Lockerung für die Nachtgastronomie und eine Verlängerung der Sperrstunde bis 4 Uhr früh ab 1. August wird es nur geben "wenn die epidemiologische Situation es zulässt" - das hat das Gesundheitsministerium am Freitag gegenüber der APA betont. Die endgültige Entscheidung soll, wie berichtet, am 15. Juli getroffen werden.

"Es gibt gute Konzepte, aber alles hängt von der epidemiologischen Situation ab", heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. "Wenn sie sich verbessert und stabilisiert, dann könnte eine Öffnung der Nachtgastronomie realistisch werden. Aber bei Fortsetzung oder Verschlechterung der derzeit unsicheren Lage wird eine Öffnung kurzfristig nicht möglich sein."

(APA/Red)

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