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Nach Urteil gegen Fellner wegen übler Nachrede: Berufung

Fellner geht gegen seine in der Vorwoche erfolgte und nicht rechtskräftige Verurteilung wegen übler Nachrede in Berufung
Fellner geht gegen seine in der Vorwoche erfolgte und nicht rechtskräftige Verurteilung wegen übler Nachrede in Berufung ©APA/HERBERT NEUBAUER
Er war am Donnerstag nach einem Schuldeingeständnis zu 120.000 Euro Strafe verurteilt worden: Medienmacher Wolfgang Fellner geht gegen seine nicht rechtskräftige Verurteilung wegen übler Nachrede in Berufung.
Schuldspruch gegen Fellner

Das berichteten "Kurier" und "Standard" mit Verweis auf Fellners Anwalt Georg Zanger, der für die APA am Montag vorerst nicht erreichbar war. Der "Österreich"-Herausgeber war am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen in Wien zu 120.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Wolfgang Fellner bekannte sich der Belästigung "schuldig"

Fellners Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner hatte geklagt, weil ihr früherer Chef ein von ihr angefertigtes Gedächtnisprotokoll samt Belästigungsvorwürfen über ein gemeinsames Abendessen gegenüber der Tageszeitung "Der Standard" fälschlicherweise als "frei erfunden" bezeichnet hatte. Im Zuge der Verhandlung am vergangenen Donnerstag bekannte sich der Medienmanager schließlich schuldig, nachdem Wagners Anwalt Michael Rami einen Audiomitschnitt und ein Audioprotokoll über den besagten Abend vorgelegt hatten.

120.000 Euro Geldstrafe - Fellner geht nun in Berufung

Fellner entschuldigte sich vor Gericht bei Wagner, blieb aber dabei, dass das Abendessen "grob aus dem Zusammenhang gerissen" sei und die Aussagen weder ehrenrührig seien, noch sexuelle Avancen darstellen würden. Zudem hielt er Wagner vor, den Mitschnitt "illegalerweise" angefertigt zu haben. Der Richter verurteilte Fellner zu einer Geldstrafe von 120.000 Euro, davon ein Viertel unbedingt, also 30.000 Euro.

(APA/Red)

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