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Nach Tod durch Meningitis-Infektion: Staat für Versorgung zuständig

Asylwerber und Gesundheit: Staat zur Versorgung verpflichtet
Asylwerber und Gesundheit: Staat zur Versorgung verpflichtet ©APA
Mit der Diskussionen rund um den Tod eines Asylwerbers aus Traiskirchen durch eine Meningitis-Infektion steht auch die Gesundheitsversorgung dieser Menschen im Blickpunkt.
Asylwerber hatte Identität getauscht
Meningitis-Fall in Traiskirchen

Der österreichische Staat ist jedenfalls zur Gewährleistung der Versorgung zur physischen und psychischen Gesundheit von Asylwerbern verpflichtet. Das ergibt sich aus der EU-Richtlinie “zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen” in der Fassung vom 26. Juni 2013. Im Rahmen der Erstaufnahme erfolgt in Österreich eine medizinische Untersuchung.

Staat zur Versorgung verpflichtet

In Österreich – so ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag – gibt es vor allem drei Maßnahmen:

  1. Erstens erfolgt bei Asylwerbern bei der Erstaufnahme eine Röntgenuntersuchung, mit der man im Fall des Falles eine Tuberkulose entdecken sollte. Ist das nicht möglich, werden andere Tests verwendet.
  2. Weiters kommt es zu einem Anamnese-Gespräch mit einem Allgemeinmediziner. Wenn sich dabei ein Verdacht auf einen Bedarf für eine fachärztliche Untersuchung bzw. fachärztliche Betreuung ergibt, werde das sichergestellt.
  3. Der dritte Punkt ist das Angebot des Nachholens von Impfungen (“Catch-up-Impfungen”; Anm.), wie sie im österreichischen Impfplan vorgesehen sind. Bei Kindern wird natürlich auch besonders auf eine allfällige Gefährdung durch Polio geachtet.

Keine Frage ist, dass gerade Asylwerber durch ihre Herkunft aus den ärmsten und ärgsten Krisenregionen der Welt oft schon in ihrem Gesundheitszustand schwerstens beeinträchtigt ankommen. Die Risiken – zum Beispiel Infektionskrankheiten – können je nach Herkunftsland aber auch sehr unterschiedlich sein. In der EU, so hieß es am Freitag unter Experten, wird derzeit daran gearbeitet, einheitliche Leitlinien für die medizinische Erstbetreuung zu formulieren.

In der Realität auch klare Problempunkte

Für medizinische Untersuchungen und gar Impfungen oder Therapien ist immer die Mitwirkung der Betroffenen erforderlich. Niemand kann zu einer Impfung oder einer medizinischen Behandlung gezwungen werden. Das ist ein ehernes Grundrecht. Die Frage – dies erklärten Experten aus dem Bereich der Sozialmedizin am Freitag gegenüber der APA – sei, wie aktiv man Impfungen und andere Maßnahmen bei Asylwerbern propagiere. Die Impfungen könnten auch eine Frage der Finanzen sein.

Asylwerbern werden in Österreich laut Auskunft des Innenministeriums auch “Catch-up”-Impfungen für eventuell fehlende Immunisierungen gemäß dem Österreichischen Impfplan angeboten. In den aktuellen Empfehlungen ist hier besonders von Meningokokken, Polio und Diphtherie die Rede.

(APA)

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