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Nach Silvesterparty blind

©Gerhard Scopoli
Feldkirch, Lech - Beim Jahreswechsel landete ein Knallkörper im Gesicht des damals 23-Jährigen. Schuld – so der Verletzte – sei der Nachbar, der die Kracher aufstellte.
Gegenüberstellung der Argumente

Nun beginnt ein Tauziehen um viel Geld. Wie viele andere Menschen wollten auch die beiden Nachbarfamilien in Lech mit einer Silvesterparty fröhlich ins Jahr 2007 rutschen. Die unmittelbar nebeneinander wohnenden, damals gut befreundeten Anrainer wollten dies mit einem Feuerwerk tun. So waren ringsum Kracher und Raketen einsatzbereit aufgestellt. Auch im Einfahrtsbereich des Wohnhauses des Beklagten war ein Feuerwerk vorbereitet. Eine „Knallbox“, ein Würfel im Ausmaß von zehn mal zehn Zentimetern, stand auf dem Boden. Punkt 24 Uhr wurde die Lunte entzündet und die im Inneren befindlichen Knallkörper explodierten lautstark. Wenig später musste der 23-jährige Nachbar mit schweren Augenverletzungen ins Krankenhaus gebracht und notoperiert werden. Einer der Kracher hatte ihn im Gesicht erwischt. Der Vorfall ist einige Zeit her, doch nun beginnt der Streit um Schadenersatz. Um sich ein besseres Bild von den Gegebenheiten machen zu können, verhandelte Richterin Yvonne Summer vom Landesgericht Feldkirch im Rahmen eines Lokalaugenscheins vor Ort in Lech. „Wir halten 65.000 Euro Schmerzengeld für angemessen“, legt Klagsvertreter Nicolas Stieger dar. Derzeit ist der Streitwert aus Prozesskostengründen allerdings auf 46.000 Euro beschränkt. Mitverhandelt wird dabei auch, wer für allfällige künftige Folge­schäden zu haften hat. 7500 Euro bezahlte die Haftpflichtversicherung des Beklagten zwar, für weitere Forderungen heißt das jedoch gar nichts – betont die Versicherung.

Blind

Der junge Mann ist seit dem Unfall schwer beeinträchtigt. An mehreren Kliniken wurde er behandelt und dennoch scheint die letztendliche Folge klar: unfallbedingte, bleibende Invalidität. Grad des Körperschadens – 100 % vom Augenwert, so ein von Klagsseite vorgelegtes Gutachten. Die hochgradige Sehbehinderung wird als “praktisch blind” umschrieben. Eine Verbesserung ist weder durch Brille, Linsen noch durch eine Operation möglich, ergänzt der Facharzt.

Finanzielles Trostpflaster

16 Zeugen, möglicherweise weitere Gutachten und viele Stunden Verhandlung sollen nun klären, wie es zu dem schrecklichen Unfall kommen konnte. Für den heute 26-Jährigen hat sich das Leben jedenfalls stark verändert. Nach Computerarbeit verspürt er stechende Augen- und Kopfschmerzen. Das verletzte Auge fällt kosmetisch unschön auf, kann aber wegen der schweren Verletzungen nicht korrigiert werden. Nicolas Stieger will wenigstens ein finanzielles Trostpflaster für den jungen Mann erkämpfen.

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