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Nach Schwangerschaft nicht weiterbeschäftigt: Außergerichtliche Einigung

Die Arbeiterkammer verortet Diskriminierung in diesem Fall
Die Arbeiterkammer verortet Diskriminierung in diesem Fall ©APA (Sujet)
Der wissenschaftlichen Mitarbeiterin einer niederösterreichischen Bildungseinrichtung wurde mündlich zugesichert, nach Ende der Befristung übernommen zu werden. 

Nach der Schwangerschaft der 29-Jährigen konnte sich der Dienstgeber jedoch nicht mehr an seine Zusage erinnern, weswegen die Arbeiterkammer hier einen Fall von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verortet. Die Frau war zudem auf Dienstplänen für die Folgesemester eingeteilt worden.

Keine Weiterbeschäftigung nach Schwangerschaft

Die AK klagte für die 29-Jährige auf Feststellung eines unbefristeten Dienstverhältnisses und legte die Dienstpläne zum Beweis vor. Außergerichtlich erhielt die Dienstnehmerin schließlich eine Zahlung von 14.701,33 Euro netto. “Das ist eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, weil der Dienstvertrag wegen der Schwangerschaft nicht verlängert wurde”, so Arbeitsrechts-Expertin Katharina Samsinger von der Arbeiterkammer. “Durch den kostenlosen Rechtsschutz der Arbeiterkammer konnten ihre berechtigten Ansprüche gesichert werden”, so AK-Niederösterreich-Präsident und ÖGB-NÖ-Vorsitzender Markus Wieser in einer Aussendung.

(APA/Red.)

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