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Nach der Krise könnte Wohnungsverlust drohen

Nach der Coronakrise könnte eine Delogierung drohen.
Nach der Coronakrise könnte eine Delogierung drohen. ©Heilsarmee Österreich
Viele Menschen sind momentan arbeitslos oder in Kurzarbeit. Um Einkommensschwache zu unterstützen, wurden Delogierungen und Mahnungen vielerorts ausgesetzt. Doch was geschieht, wenn dieser Schutzschirm nach der Krise wegfällt?

In Zeiten von Kündigungen, Kurzarbeit und Wirtschaftskrise wurden in der Coronakrise wichtige Maßnahmen gesetzt, um einkommensschwache Menschen zu unterstützen. Wer aufgrund der Pandemie nicht mehr in der Lage ist seine Miete zu zahlen, kann bis Jahresende Aufschub bekommen. Es werden keine Delogierungen durchgeführt, Wärme- und Energieversorger haben vielerorts Mahnsperren verhängt. Dennoch könnte bald die Zahl an Wohnungslosen stark ansteigen, warnt die Heilsarmee. Die gemeinnützige Organisation hilft in Not geratene und von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen. "Menschen wiegen sich derzeit in trügerischer Sicherheit. Wenn der Schutzschild der ausgesetzten Mahnungen und Räumungsverfahren weg ist, droht Wohnungsverlust", so Ulrike Knecht, Leiterin der Mobilen Wohnbegleitung, kurz MOWO. Sie und ihr Team begleiten und helfen ehemals wohnungslosen Menschen dabei, ihre Wohnung in Hauptmiete zu behalten.

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"Menschen wiegen sich in trügerischer Sicherheit. Wenn der Schutzschild der ausgesetzten Mahnungen weg ist, droht Wohnungsverlust." (Ulrike Knecht)

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Zahlungsrückstände: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Bis Ende 2020 müssen Zahlungsrückstände der Mieten und Energiekosten zurückgezahlt werden. Ob man sich finanziell von der Krise erholt hat oder nicht. Daher sollten sich Betroffene rechtzeitig Gedanken über die Rückzahlung machen, Ratenvereinbarungen ausmachen, Wohnbeihilfe beantragen, zentrale Anlaufstellen nutzen. Wer ehemals wohnungslos war und derzeit Beratung rund um das Thema Wohnungssicherung benötigt, kann die offene Beratungsstelle der MOWO telefonisch unter der Nummer 89013 17/4010 kontaktieren.

(red)

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