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Nach Bluttat in Wien-Brigittenau: Prozess gegen 46-Jährigen am Donnerstag

Ein 46-Jähriger wird wegen Mordes an seiner Mutter angeklagt
Ein 46-Jähriger wird wegen Mordes an seiner Mutter angeklagt ©APA
Nachdem er seine 85-jährige Mutter mit einem Küchenmesser attackierte und dabei tötete, wird in Kürze ein Wiener Schwurgericht über den Fall urteilen.
Verwirrte Aussagen
85-Jährige erstochen

Der 46-Jährige, der seiner betagten Mutter Anfang November 2015 etliche Stich- und Schnittverletzungen in der Wohnung in der Gasteigergasse zufügte, soll laut einem psychiatrischen Gutachten zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen sein.

Bluttat mit Küchenmesser: Sohn hörte angeblich Stimmen

Der Sachverständige bescheinigte ihm, in einem akut paranoid-wahnhaften Zustand gehandelt zu haben, der die Aufhebung der Diskretions- und Dispositionsfähigkeit bewirkte. Die Anklagebehörde hat daher mangels seiner Schuldfähigkeit die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Eigenen Angaben zufolge bemerkte der Mann in den Tagen vor der Bluttat, dass mit ihm etwas nicht in Ordnung war. Er hörte Stimmen, fühlte sich verfolgt, hatte Angstschübe. Mit seiner Mutter, um die er sich regelmäßig kümmerte, verband ihn eine schwierige Beziehung. Die 85-Jährige soll seine Beziehung zu einer Slowakin einerseits nicht goutiert und andererseits eifersüchtig darauf reagiert haben.

Antrag auf Einweisung in Anstalt

Wie der Sohn nach seiner Festnahme erklärte, hörte er im Stiegenhaus Stimmen, als er die betagte Frau am 3. November besuchen wollte. Weil er sich “nicht sicher” fühlte, griff er zum Messer. Dass er damit zugestochen hatte, gab der 46-Jährige im Ermittlungsverfahren zu. Er sei damals aber “nicht ganz bei mir gewesen”. Sollte dem Unterbringungsantrag vom Gericht Folge geleistet werden, wäre das die rechtliche Grundlage, um den Mann im Maßnahmenvollzug medikamentös bzw. therapeutisch behandeln zu können. Ansonsten ist laut Gerichtspsychiater davon auszugehen, dass der Betroffene weitere Straftaten mit schweren Folgen begehen wird.
(APA/Red.)

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