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Nach Attacke auf der Rax: Prozess endete mit Einweisung in Anstalt

Bei einer Wanderung auf der Rax geschah die Schreckenstat
Bei einer Wanderung auf der Rax geschah die Schreckenstat ©APA (Symbolbild)
Am Donnerstag endete am Landesgericht Wiener Neustadt ein Prozess gegen einen 61-jährigen Niederösterreicher, der seine Ehefrau auf der Rax schwer verletzt hatte. Er soll für fünf Jahre in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht werden.
Mann bleibt in Haft
Keine Erinnerung nach Tat
Mordversuch auf der Rax

Dem Mann wird zur Last gelegt, am 26. Juli 2011 seine Ehefrau (49) bei einer Wanderung auf der Rax durch Schläge auf den Kopf mit einem Stein schwer verletzt zu haben. Dass er zum Tatzeitpunkt aufgrund eines depressiven Schubes nicht zurechnungsfähig war, steht inzwischen fest.

Ständige medikamentöse Behandlung gegen Depression

Der Mann wird eine ständige medikamentöse Therapie machen müssen, hielt Richterin Andrea Rosensteiner zum Urteil fest, das die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorsieht.

Staatsanwältin Ursula Schmudermayer, die in ihrem Schlussvortrag ebenfalls eine – vom Psychiater befürwortete – bedingte Nachsicht einer Einweisung für denkbar gehalten hatte, gab keine Erklärung ab. Die Entscheidung des Schöffensenats ist somit noch nicht rechtskräftig.

Bedauern nach der schwerwiegenden Tat auf der Rax

Er liebe seine Frau sehr und es tue ihm wahnsinnig leid, was er ihr angetan habe, sagte der 61-Jährige. Bis auf den ersten Schlag konnte er sich an das Geschehen auf der Rax nicht erinnern – laut Zeugenaussagen wirkte er zwar ruhig, aber verstört und weggetreten. Er gab im Lauf seiner Vernehmungen und auch heute vor Gericht an, dass ihn an jenem Tag angesichts des hohen Abgrundes auf dem Berg das Gefühl überkommen habe, seinem Leben ein Ende bereiten zu wollen.

Er habe seine Frau bewusstlos schlagen wollen, damit sie nicht hinterherspringen könnte. Es war “verrückt”, das wisse er heute. Jetzt – unter medikamentöser Behandlung stehend und im Bewusstsein, dass seine Frau zu ihm stehe – fühle er sich so gut wie selten zuvor. Zum Glück für die Schwerverletzte hörte ein Wanderer, der noch dazu selbst Arzt war, die Hilfeschreie, führte die Staatsanwältin aus. Wäre die Rettung auf der Rax langsamer abgelaufen, wäre die 49-Jährige wahrscheinlich gestorben, so Schmudermayer.

Ehefrau will ihn wieder aufnehmen

Das Paar kennt einander seit 30 Jahren, in denen nie irgendetwas vorgefallen sei, sagte die Ehefrau, die ihren Mann wieder bei sich aufnehmen will. Sie wisse heute, dass er krank war, sagte sie zu der damals für sie unerklärlichen Tat auf der Rax. Zuvor am Gipfel habe er noch Fotos gemacht, ihr Blumen gepflückt und sie an sich gedrückt.

Psychiater Karl Dantendorfer sprach von einer außergewöhnlichen, sehr seltenen und daher schwer verständlichen Tat. Der Betroffene litt zu diesem Zeitpunkt an einer Depression, die man vor 20 Jahren als endogen bezeichnete, also genetisch anlagebedingt und wiederkehrend, und war daher zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig. Dantendorfer verwies auf die hohe Suizidrate von Menschen mit unbehandelten Depressionen.

Mit Medikamenten nicht mehr gefährlich

Rein statistisch sei die Gefährlichkeit in der Zukunft sehr gering. Allerdings werde die nächste Phase ohne Behandlung sicher wiederkommen. Diese Behandlung wurde dem Mann bereits in der Justizanstalt Wien-Josefstadt zuteil. In Übereinstimmung mit den behandelnden Ärzten sprach sich der Psychiater für eine bedingte Entlassung unter der Auflage ständiger medikamentöser Therapie aus. Mit Medikamenten sei der Mann nicht krank und die Wahrscheinlichkeit, dass er wieder depressiv würde, gering, betonte er die positiven Aussichten für den 61-Jährigen nach der Schreckenstat auf der Rax.

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