Am 24. Jänner 2014 ist es bei einer Demonstration gegen den Akademikerball zu gewalttätigen Ausschreitungen in der Wiener Innenstadt gekommen. Mehr als zweieinhalb Jahre danach müssen sich zwei Männer am Donnerstag im Straflandesgericht verantworten, weil sie im Wissen, dass es bei der Demo zu Körperverletzungen und schweren Sachbeschädigungen kommen wird, teilgenommen haben sollen.
Die Angeklagten – 29 und 30 Jahre alt – sollen laut Staatsanwaltschaft einem “Personenzug von mindestens 100 Menschen” angehört haben, der gezielt auf Gewalttätigkeiten abzielte. Vor der Polizeiinspektion Am Hof wurden Einsatzkräfte mit Steinen beworfen, die Eingangstür wurde mit einer Eisenstange zertrümmert, ein Dienstfahrzeug der Polizei zerstört. An letzterem sollen sich die Angeklagten- einer davon ist deutscher Staatsbürger – beteiligt haben, so dass ihnen neben schwerer gemeinschaftlicher Gewalt – der Nachfolgeparagraf des novellierten Landfriedensbruchs – schwere Sachbeschädigung angekreidet wird.
Prozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen
Die angeblichen Krawallmacher haben sich zu den gegen sie gerichteten Vorwürfen bisher nicht geäußert. Sie machten im Ermittlungsverfahren von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Hauptverhandlung wird unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden. Der Verfassungsschutz und die Wiener Einsatzgruppe Alarmabteilung (Wega) werden Präsenz teilen. Sympathisanten der Angeklagten haben im Internet zu einer Solidaritätskundgebung vor dem Grauen Haus aufgerufen. Mit 50 bis 70 Teilnehmern wird seitens der Behörden gerechnet. Inwieweit alle davon im Gerichtssaal Platz finden werden, ist unklar. Möglicherweise wird der Prozess kurzfristig in einen Schwurgerichtssaal verlegt.
Im Unterschied zu Josef S. – der deutsche Student wurde im Juli 2014 als Rädelsführer zu einem Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt verurteilt – wird den beiden Angeklagten keine führend Beteiligung angelastet. Ungeachtet dessen sind für schwere gemeinschaftliche Gewalt im Sinne des Paragraf 274 Absatz 1 StGB bis zu zwei Jahre Haft vorgesehen.
(APA, Red.)