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Mutter neben ihrem Baby erschlagen: Mordprozess ab 12. April

Der 43-jährige Gerhard P., der am 7. April 2010 seine ehemalige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung am Julius-Tandler-Platz in Alsergrund erschlagen haben soll, muss sich ab 12. April vor einem Schwurgericht verantworten.

Bettina G. (38) war tot neben ihrem sechs Monate alten Sohn aufgefunden worden. Der Angeklagte – der Vater des Kindes – soll der Frau mehrere wuchtige Schläge mit einem stumpfen Gegenstand gegen Kopf und Oberkörper versetzt haben. Der Prokurist mehrerer Baufirmen wird sich “nicht so, wie es in der Anklageschrift beschrieben wird, schuldig bekennen”, kündigte seine Verteidigerin an. Die Staatsanwaltschaft habe das Geschehen verkürzt dargestellt. “Es wird in der Hauptverhandlung zu klären sein, was wirklich passiert ist”, meinte Stuefer am Donnerstagnachmittag.

Gerhard P. und Bettina G. hatten einander 2007 kennengelernt. Der verheiratete Mann begann eine außereheliche Affäre, im Zuge eines Silvesterurlaubs wurde der Sohn gezeugt. Doch der 43-Jährige wollte sich nicht scheiden lassen, worauf die Frau die Beziehung abbrach. 

Opfer fühlte sich von ihrem Ex bedroht

Nach der Geburt des Kindes soll es immer wieder zu Streitereien wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen gekommen sein. Die 38-Jährige fühlte sich von ihrem Ex auch bedroht, verließ ihre Wohnung angeblich nur noch mit einem Pfefferspray.

Nach Auffinden der Leiche galt der gelernte Tischler für die Polizei als dringend Tatverdächtiger. Doch der Mann, dem der Psychiater Werner Brosch in einem Gutachten eine “zwanghafte Persönlichkeitsstörung” bescheinigt, konnte zunächst ein scheinbar hieb- und stichfestes Alibi präsentieren, indem er vorgab, sich am Tag des Verbrechens zwischen 10.00 und 16.00 Uhr durchgehend außerhalb von Wien befunden zu haben. Später stellte sich allerdings heraus, dass eine seiner Schwestern auf sein Geheiß tagsüber mit seinem Dienstauto mehrere Baustellen in der Umgebung von Wien angesteuert und dabei auch sein Handy mitgenommen hatte.  

Prozess gegen Gerhard P. ab 12. April

Zuvor hatten bereits DNA-Spuren am Tatort darauf hingewiesen, dass sich Gerhard P. zur fraglichen Zeit sehr wohl am Ort des Verbrechens befunden haben dürfte: An einem sichergestellten Gummihandschuh, den er versehentlich zurückgelassen haben dürfte, fand sich sein genetischer Fingerabdruck.

Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem 43-Jährigen nun zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Die Urteilsverkündung ist für den 14. April geplant.

(apa)

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