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Mutter getötet: Prozess gegen 60-Jährigen vertagt

Zur Durchführung einer Videokonferenz wurde die Verhandlung vertagt.
Zur Durchführung einer Videokonferenz wurde die Verhandlung vertagt. ©APA (Sujet)
Um weitere Zeugen einvernehmen zu können, wurde der Prozess gegen einen 60-Jährigen, der seine Mutter im Jänner 2011 getötet haben soll, vertagt.
Mann soll Mutter getötet haben

Im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung soll ein mittlerweile 60 Jahre alter Mann seine betagte Mutter vor fast neun Jahren derart malträtiert haben, dass diese ihren Verletzungen erlag. Am Dienstag musste sich der Mann wegen Mordes am Wiener Landesgericht verantworten. "Ich kann mich an den Vorfall nicht erinnern", sagte der Angeklagte. Er sei damals stark betrunken gewesen.

Angeklagter kann sich nicht an Vorfall erinnern

Das inkriminierte Geschehen hatte sich am 31. Jänner 2011 im Haus der Mutter in der Nähe von Krakau abgespielt. Da der Sohn der umgekommenen Frau seit 2005 in Österreich lebt, übergaben die polnischen Behörden den Fall 2015 zur Strafverfolgung der Wiener Justiz.

Die hiesige Staatsanwaltschaft klagte den Mann zunächst wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§86 StGB) an. Im Zuge einer im Jänner 2019 durchgeführten Hauptverhandlung ergaben sich aus Sicht eines Schöffensenats Hinweise, dass der Sohn mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben könnte, indem er die verletzte Frau achtlos liegen ließ und damit ihren Tod in Kauf nahm. Die 82-Jährige verblutete. Der Schöffensenat fällte aus rechtlichen Erwägungen ein Unzuständigkeitsurteil, so dass sich nun ein Schwurgericht (Vorsitz: Christina Salzborn) mit der Causa auseinanderzusetzen hat.

"Er weiß nicht, wie es war. Er hat die Mutter durch Schläge verletzt. Er wollte aber nicht ihren Tod herbeiführen. Er hat nicht erkannt, dass sie an ihren Verletzungen sterben könnte", meinte Verteidiger Tomasz Gaj eingangs der Verhandlung. Der Angeklagte soll mit seiner Mutter seit längerem gestritten haben, weil er sie angeblich dazu bringen wollte, ihm das Haus zu überschreiben.

Geschäftsmann hörte Stimmen

Anfang 2011 hatte sich der Geschäftsmann, der in Österreich eine Firma betrieb, in stationäre Behandlung begeben, um von seiner Alkoholsucht loszukommen. Als die Therapie beendet war, fuhr er nach Polen und besuchte seine Mutter. Dort begann er umgehend wieder zu trinken - angeblich um innere Stimmen zu bekämpfen, die ihm seit längerem zusetzten. Die Stimmen höre er seit geraumer Zeit, erläuterte er den Geschworenen: "Ich habe lange nicht erkannt, dass ich krank war." Vor dem letzten Streit mit der Mutter sei er "tagelang betrunken gewesen".

Woran sich der finale Disput genau entzündete, war nicht mehr zu klären. Angeblich wollte der Sohn in seinem Elternhaus Gemälde aufhängen, was der Mutter nicht passte. Fest steht, dass der Mann in heftige Wut geriet, Teile der Einrichtung zerstörte und einige Bilder im Hof verbrannte. Er dürfte schließlich auf die Mutter losgegangen sein und sich auf die zu Boden Gestürzte gesetzt bzw. gekniet haben. Während die 82-Jährige in ihrem Blut lag, rief der Sohn ein Taxi und ließ sich in ein Wirtshaus bringen, wo er dem Alkohol zusprach. Als er nach 5.00 Uhr in der Früh heimkehrte, gab die Mutter kein Lebenszeichen mehr von sich. Er verständigte darauf den Polizeinotruf. Zu diesem Zeitpunkt hatte er mehr als 1,7 Promille Alkohol im Blut.

82-Jährige verblutete

Wie ein gerichtsmedizinisches Gutachten ergab, war die 82-Jährige an den Folgen von Serienrippenbrüchen und lebensgefährlichen Schnittverletzungen am Unterschenkel gestorben. Diese dürfte sie sich zugezogen haben, indem sie beim Stürzen zunächst auf einen Glastisch fiel, der dabei zu Bruch ging. Gegenüber der polnischen Polizei verweigerte der festgenommene Sohn die Aussage. Zwei Tage nach der Tat schilderte er Beamten informell eine gewalttätige Auseinandersetzung mit der Mutter, die jedoch nicht im Rahmen einer förmlichen Vernehmung stattfand. Die Polizisten fertigten dessen ungeachtet einen Aktenvermerk an, der nun Bestandteil des Gerichtsakts ist.

"Wenn ich Alkohol trinke, vergesse ich alles", bemerkte der Angeklagte nun im Wiener Landesgericht zu seinen Erinnerungslücken. Die als Zeugen geladenen polnischen Polizisten weigerten sich, nach Wien zu kommen. Sie ersuchten das Gericht darum, ihre bisherigen Aussagen zu verlesen. Dem Verteidiger reichte das nicht aus, er bestand auf ihre Vernehmung.

Verhandlung wurde vertagt

Zur Durchführung einer Videokonferenz mit Polen wurde die Verhandlung auf den 17. Februar 2020 vertagt. Bis dahin soll ein psychiatrischer Sachverständiger klären, ob bei dem 60-Jährigen - er befindet sich längst auf freiem Fuß - überhaupt Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt gegeben war.

(APA/Red)

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