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Muslimische Familie in NÖ: Weikendorf blitzt mit Beschwerde ab

Das Landesverwaltungsgericht gibt der Familie recht.
Das Landesverwaltungsgericht gibt der Familie recht. ©APA (Sujet)
Laut Landesverwaltungsgericht NÖ ist es nicht rechtens, einer muslimischen Familie den Hauskauf in Weikendorf zu verweigern.
Erneute Beschwerde wegen Zuzugs
Familie darf Haus doch kaufen
"Kein Interesse" an Moslems

Die Marktgemeinde Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) soll laut "Kurier" beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) Niederösterreich mit ihrer Beschwerde gegen den Hauskauf und dem damit verbundenen Zuzug einer muslimischen Familie gescheitert sein. Für die Ablehnung des Hauskaufs gebe es keine rechtliche Grundlage, schrieb die Zeitung.

Gemeinde Weikendorf will Entscheidung anfechten

In die Weinviertler Ortschaft umziehen könne die Familie jedoch weiterhin nicht, weil die Gemeinde nun sechs Wochen Zeit habe, die Entscheidung beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof anzufechten, was diese auch tun wolle. Der Genehmigungsbescheid der Grundverkehrsbehörde bleibe damit vorerst nicht rechtskräftig, berichtete der "Kurier" weiter. Die Behörde hatte Mitte August den Erwerb des Wohnhauses im Ortsteil Dörfles bewilligt.

Vom Land Niederösterreich, der Gemeinde Weikendorf und vom Landesverwaltungsgericht gab es am Montag gegenüber der APA keine Stellungnahmen oder näheren Angaben.

(APA/Red)

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