AA

Musikschaffende und ihre Rechte

Junge MusikerInnen, DJs, Bandmitglieder und Musikinteressierte informierten sich über Urheberrechte und Tantiemen.
Junge MusikerInnen, DJs, Bandmitglieder und Musikinteressierte informierten sich über Urheberrechte und Tantiemen. ©NDBand_Carl Andersson_youthmedia.eu
Ich möchte meine Musik veröffentlichen, aber nicht ohne vorher meine Rechte abzusichern. Wie muss ich da vorgehen? Diese und weitere Fragen rund um Urheberrechte und Tantiemen wurden kürzlich beim 360-Infoabend „Musikrechte“ im Dornbirner Vismut  beantwortet.

Engagierte Musikschaffende mehrerer Generationen diskutierten dabei über den Status von Verwertungsgesellschaften wie AKM oder GEMA und die Eigenverantwortung Musikschaffender hinsichtlich Urheberrechten als Komponist und Textautor. Klärungsbedarf gab es vor allem rund um die Geltendmachung des jeweiligen Anspruchs auf Ausschüttung von Tantiemen, wenn man das eigene musikalische Werk live oder in medialer Form (CD, mp3, download …) darbietet. Junge Musikschaffende machen nur selten von ihrem Recht auf Tantiemen für selbst komponierte Musik Gebrauch und verzichten dadurch auf Gelder, die ihnen rechtmäßig zustehen würden.

 

Förderung für junge MusikerInnen

In der Gesprächsrunde konnten langjährige AKM-Mitglieder wie Simon Reeds und Heli Luger gut erklären, wofür Verwertungsgesellschaften verantwortlich sind und welche Vorteile für junge Musikschaffende die Wahrung ihrer Rechte als UrheberInnen und KomponistInnen bringen kann. Auch über verschiedene Fördermöglichkeiten für junge MusikerInnen wurde  informiert.

 

Der Infoabend „Musikrechte“ wurde veranstaltet von der 360 — Vorarlberger Jugendkarte in Kooperation mit G.A.U. (Garage Arts United).

 

www.360card.at 

www.facebook.com/360card

  • VIENNA.AT
  • Bludenz
  • Musikschaffende und ihre Rechte
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen