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Österreich erlaubt kleinen Grenzverkehr ab Mitternacht

©VOL.AT, APA
Nach der Ankündigung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder vom Dienstag, den kleinen Grenzverkehr ab Mittwoch wieder zuzulassen, ließ die österreichische Regelung dazu bis Mittwochabend auf sich warten.
Offene Grenzen - das sagt Kurz
Verwirrung um Grenzöffnung
Bayern öffnet die Grenzen

Update Donnerstag: Seit Mitternacht gelten gelockerte Regeln für den Grenzverkehr mit Deutschland. Einkaufen im Nachbarland sowie Besuche sind somit wieder möglich, ohne danach in Quarantäne gehen zu müssen. Für die Rückkehr nach Österreich gilt allerdings die 3-G-Regel.

Was sind im Zusammenhang mit der Einreise nach Deutschland Nachweise über Impfungen und Genesung und wie lange sind diese gültig?

Für die Einreise aus Deutschland ist einem ärztlichen Zeugnis und einem Testergebnis ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes ärztliches Zeugnis (Anlage C und D) oder Impfzertifikat über die Impfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 gleichgestellt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

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  • ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf, oder
  • Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
  • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als neun Monate zurückliegen darf, oder
  • Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf.

Einem ärztlichen Zeugnis und einem Testergebnis im Zusammenhang mit der Einreise aus Deutschland ist ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes ärztliches Zeugnis (Anlage C und D) oder ärztliches oder behördliches Genesungszertifikat über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion gleichgestellt. Diesem ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf, gleichzustellen.

Ein Impfzertifikat ist beispielsweise der sog. gelbe Impfpass. Ein Genesungszertifikat ist ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestellte Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene und aktuell abgelaufene Infektion. Diese Bestätigung ist entweder von einem Arzt oder einer Behörde auszustellen. Ein österreichischer Absonderungsbescheid wäre zB. ein derartiges Dokument. Dies gilt auch für die Einreise im regelmäßigen Pendlerverkehr aus Deutschland.

Update Mittwoch 23 Uhr: Nach der Verwirrung um den kleinen Grenzverkehr zwischen Österreich und Bayern lag die entsprechende Verordnung am Mittwochabend vor.

Screenshot des Teils der Verordnung, der den kleinen Grenzverkehr mit Deutschland regelt.

Damit wird der kleine Grenzverkehr wieder für alle ermöglicht, die bei der Einreise nach Österreich aus Deutschland kommend unter die 3-G-Regel fallen, also genesen, geimpft oder getestet sind.

Die komplette Verordnung ist unter diesem Link einzusehen.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kündigte am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat eine Verordnung an, die bereits um Mitternacht in Kraft treten soll. Damit solle sichergestellt werden, dass die Österreicher aus Bayern auch wieder zurückkehren dürfen.

3-G-Regel für Einreisende aus Deutschland

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu gegenüber der APA, es sei geplant, "die 3-G-Regel für Einreisende aus Deutschland vorzuziehen". Diese ermögliche eine Einreise mit aktuellem Immunitätsnachweis (geimpft, getestet oder genesen) ohne darauffolgende Quarantäne. "Dieses Vorziehen betrifft Einreisende, die sich in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in Deutschland oder Österreich aufgehalten haben."

Bayern öffnet Grenzen

Söder hatte am Dienstag am Rande eines Besuchs von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in München angekündigt, dass der kleine Grenzverkehr zwischen Bayern und Österreich ab Mittwoch wieder möglich sei. "Wir werden bereits ab morgen den kleinen Grenzverkehr zulassen, sodass die Möglichkeit besteht, Einkäufe und Besuche bei Freunden und Verwandten zu machen - natürlich immer unter Wahrung der jeweiligen Corona-Bedingungen", sagte der Ministerpräsident von Bayern.

Das bayerische Gesundheitsministerium veröffentlichte dazu eine Allgemeinverfügung. Danach besteht für Personen, "die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen", eine Ausnahme von der Absonderungspflicht. Vorausgesetzt, es bestehen keine typischen Symptome einer Corona-Infektion.

Für die Einreise nach Österreich gilt bisher jedoch weiterhin die COVID-19-Einreiseverordnung des Bundes. Damit ist nach der Einreise nach Österreich eine zehntägige Quarantäne nötig, wenn keine Ausnahme vorliegt. Der kleine Grenzverkehr war seit Dezember verboten, für Verstöße drohten bis zu 2.000 Euro Strafen.

Kurz: "Positives Signale"

Kurz hatte die Ankündigung Söders am Mittwoch als "positives Signal" bezeichnet. Dass Bayern den kleinen Grenzverkehr erlaubt, "ist erfreulich". Man wolle natürlich schnell reagieren und eine ähnliche Verordnung vorbereiten, kündigte der Bundeskanzler am Rande des Ministerrats an. Gleichzeitig verwies Kurz darauf, dass mit den weitreichenden Öffnungen ab 19. Mai ja auch die Quarantäneregeln allgemein abgebaut werden sollen - man gehe also noch weiter, so der Bundeskanzler.

Köstinger: "Wichtiger Meilenstein"

Auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hatte die Ankündigung aus Bayern als "wichtigen Meilenstein und weiteren Schritt in Richtung Normalität und Freiheit" begrüßt. "Die Öffnung des Grenzverkehrs zwischen Bayern und Österreich ist nicht nur für Wirtschaft und Tourismus eine große Verbesserung nach den letzten Monaten, sondern auch für alle Menschen, die in den Grenzregionen leben und arbeiten", betonte sie laut einer Aussendung.

Start für den Sommertourismus

Sowohl Bayern als auch Österreich werden in Kürze wieder touristische Angebote machen. Bayern hatte das für den 21. Mai angekündigt. Ab dem 19. Mai werde es in Österreich "breitflächige Öffnungen mit Sicherheitsmaßnahmen" geben, sagte Kurz. Dabei würden Geimpfte, Genesene und Getestete gleich gestellt und die Quarantäne-Bestimmungen für Einreisende aus Nicht-Risiko-Gebieten "abgeschafft".

(red/APA)

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