Mordversuch an Vater mit Hammer: Einweisung

Der Sachverständige attestierte eine paranoide Schizophrenie, aufgrund derer er bei der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Das Geschworenengericht entschied für eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der 42-Jährige gestand die Tat und erklärte sie mit einem Streit um einen Holzofen.
Einweisung: Burgenländer wollte seinen Vater mit Hammer töten
Der Mann lebte im Haus seiner Eltern im Bezirk Neusiedl am See und hatte schon in der Vergangenheit Depressionen. Nach einer Corona-Erkrankung im Herbst 2022, die ihm stark zugesetzt hatte, fühlte er sich durch den Rauch, den der Holzherd des Vaters im Keller verursacht haben soll, stark belästigt. Der Tat vorangegangen waren wiederholte Auseinandersetzungen wegen des Heizens.
42-Jähriger besorgte sich Hammer aus dem Baumarkt
Elf Tage zuvor hatte sich der 42-Jährige aus dem Baumarkt einen Hammer und Handschuhe besorgt und im Wohnzimmer verstaut. In der Tatnacht hörte er den Vater im Kellerraum mit dem Holzofen, wo dieser manchmal auch schlief. Da fasste er den Entschluss, ihn umzubringen, er habe sich gefühlt "wie ein Roboter, jetzt mach ich's". Dass dies ein Fehler war, sah er vor Gericht ein, es tue ihm leid, meinte er.
Burgenländer stürmte in das Zimmer seines Vaters und attackierte diesen
Damals stürmte er ins Zimmer und schlug mit dem Werkzeug auf den Vater - der noch munter war - mit den Worten ein: "Es tut mit leid, ich kann nicht mehr." Es kam zu einem Handgemenge, das Opfer konnte seinem Sohn den Hammer entreißen und fliehen.
42-Jähriger nahm vor der Tat keine Psychotherapie in Anspruch
Vor der Tat nahm der 42-Jährige keine Psychotherapie in Anspruch, da er nicht krankenversichert war und sich dadurch keinen Erfolg erwartet hatte. Der Vater hatte im Zeugenstand keine Erklärung für die Tat des Sohnes. Dass er nach der Corona-Erkrankung Todesängste hatte, gestand er ein. Auf die Anmerkung der Richterin, dass er in der Familie offenbar das Feinbild sei, stellte der 68-Jährige fest: "Der Chef ist immer das Feindbild."
Das Geschworenengericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutisches Zentrum. Das Urteil ist rechtskräftig.
(APA/Red)