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Mordprozess um getötete Witwe

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Im Wiener Straflandesgericht ist am Dienstag der Prozess um die am 26. Jänner 2002 in ihrer Wohnung in Wien-Hietzing ums Leben gekommene Elisabeth K. fortgesetzt worden.

Dabei wurde der Angeklagte, ein 29-jähriger Rumäne, von zwei Gutachtern schwer belastet: Demnach hat der Mann nicht nur seine Fingerabdrücke und DNA-Spuren am Tatort zurückgelassen, die Sachverständigen konnten darüber seine Fingerabdrücke in Blutspuren des Opfers nachweisen.

Daraus zogen die Gutachten den Schluss, der Verdächtige müsse „ins frische Blut gegriffen haben“. Dessen Behauptung, die 66-jährige Witwe habe noch gelebt, als er ihre Unterkunft verließ, wäre demnach wohl widerlegt. Trotz dieser erdrückenden Beweislast blieb der Mann bei seinen Unschuldsbeteuerungen: Er behauptete plötzlich, zwischen dem 21. und 23. Jänner über Sopron nach Budapest ausgereist zu sein und die Frau, die er laut Anklage mit einem Hocker und ihrer Pyjamahose zu Tode gebracht haben soll, danach gar nicht mehr gesehen zu haben.

Verteidiger Helge Doczekal stellte einen entsprechenden Beweisantrag, um diese Angaben zu verifizieren. Das Gericht leitete am Nachmittag entsprechende Ermittlungen in die Wege. Sollten sich diese kurzfristig erledigen lassen, dürfte der Prozess noch heute zu Ende gehen.

“Sie war eine so genannte lustige Witwe”

„Sie war eine so genannte lustige Witwe“, schilderte eine Nachbarin die gewaltsam ums Leben gekommene Elisabeth K. Im Hietzinger Wohnhaus, in dem die 66-Jährige seit Jahrzehnten lebte, war ihre Vorliebe für junge Männer ein „offenes Geheimnis“. „Sie hat Jüngere einfach bevorzugt, meistens Ausländer“, berichtete die Nachbarin. Teilweise soll Elisabeth K. diese auch bezahlt haben, um in Gesellschaft zu sein.

Ihre Urlaube verbrachte die Pensionistin mit Vorliebe in Tunesien und Marokko. Sie soll sich mitunter auch junge Begleiter mitgenommen und in weiterer Folge unter finanziellen Engpässen gelitten haben, hieß es. Ein Mal habe sie sich sogar einen jungen Tunesier „als Souvenir“ mitgebracht haben, erfuhren die sichtlich verblüfften Geschworenen.

An den Wochenenden suchte die rüstige Frau mit Vorliebe eine mittlerweile geschlossene Discothek auf, wo sie meist gegen Mitternacht mit einem größeren Plastiksack eintraf. Damit begab sie sich zunächst aufs WC und zog sich um: Mit einer Perücke und einem auffallenden Kleid war sie wenig später auf der Tanzfläche zu sehen.

„Sie war eine eigenartige Person“, schilderte ein 25-jähriger Mann, der damals in der Disco als DJ tätig war und die Witwe als „Frau Elisabeth“ kannte. Zwei bis drei Stunden habe sie „ihren Spaß gehabt“: „Für ihr Alter war das eigen. Normal denkt man sich, in dem Alter ist man ruhig. Sie war sehr lebenslustig. Sie ist beim Tanzen richtig ausgeflippt.“

Auf andere Gäste wirkte das „eher peinlich“, wie ein Zeuge sagte. Die Frau habe mit beinahe jedem männlichen Gast das Gespräch gesucht. Meistens kam sie allein und ging auch wieder allein nach Hause. Der DJ gab allerdings zu Protokoll, er sei sich „zu 98 Prozent“ sicher, den Angeklagten ein Mal in ihrer Begleitung gesehen zu haben. Dieser habe sich dabei „sichtlich nicht wohl“ gefühlt. Als Elisabeth K. aufbrach, habe er ihr den Plastiksack „nachgetragen“.

Das auffällige Verhalten der Frau dürfte nicht unwesentlich mit ihrer Krankheit zu tun gehabt haben: Sie war manisch-depressiv. Bei manischen Schüben soll sie mit vollen Händen ihr Geld ausgegeben haben. In ihrer Stammdisco lud sie dann großzügig Fremde ein, so dass sie am Ende kein Geld mehr hatte, um ihr Mineralwasser zu bezahlen. Das musste sie „anschreiben“ lassen.

Ob das Verfahren wie vorgesehen heute, Mittwoch, zu Ende gehen oder vertagt wird, sollte spätestens um 16.00 Uhr absehbar sein.

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