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Mordprozess um 16-Jährige: Gerichtsmediziner sagte aus

Am Donnerstag wird im Mordprozess ein Urteil gefällt.
Am Donnerstag wird im Mordprozess ein Urteil gefällt. ©APA
Am dritten Tag des Mordprozesses gegen einen 20-Jährigen am Landesgericht Wiener Neustadt, der im Jänner seine Ex-Freundin erdrosselt haben soll, sagte der Gerichtsmediziner aus. Am Nachmittag soll es zu einem Urteil kommen.
Gutachter empfiehlt Maßnahmenvollzug
Angeklagter sprach von Unfall

Nach einer Mittagspause werden die Schlussplädoyers gehalten. Danach ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Ein Faktum der Anklage wurde zur Ladung weiterer Zeugen ausgeschieden.

Gerichtsmediziner sagte im Mordfall aus

Zunächst wurde am Donnerstag mit den Expertisen des Gerichtsmediziners Wolfgang Denk sowie der DNA-Gutachterin Christa Nussbaumer gestartet. Nach Angaben von Denk gab es eine mehrminütige, massive Gewalteinwirkung gegen den Hals des Mädchens. Die 16-Jährige erlitt durch das Drosseln mit einem "bandförmigen Gegenstand" Einblutungen und Quetschungen der tiefen Halsmuskeln, Brüche des Ringknorpels, des Kehlkopfgerüstes und des Zungenbeinhorns sowie eine hochgradige Quetschung, Schwellung und Einblutung im Bereich der Kehlkopfweichteile. Die Jugendliche erstickte und es kam zu einer Atem- und Hirnlähmung.

Die Abdruckspur ist laut Denk bandförmig und zwei bis drei Zentimeter breit und stimmt mit dem Gürtel aus der Hose des Angeklagten überein. Die Ösen und die Textilform des Gürtels haben auf der Haut einen Abdruck hinterlassen. Der Angriff dürfte überraschend für das Opfer gewesen, das sich dabei in Bauchlage befand, da es auch Erde des Bodens eingeatmet hatte. Ein Sturz auf die Kante einer Banklehne in dieser Form, wie sie der Angeklagte dargestellt hat, "ist unwahrscheinlich", sagte der Gerichtsmediziner. Danach wurde die Leiche geschändet.

Die DNA-Expertin stellte am Körper der 16-Jährigen Mischspuren von ihr und dem Angeklagten fest. Ebenso am Gürtel - dem mutmaßlichen Tatwerkzeug - wurden an der Innenseite Mischspuren von Opfer und Beschuldigten sowie einer dritten Person festgestellt. An den Enden des Gürtels wurde allerdings nur die DNA des Syrers ermittelt.

Verteidiger beantragte Ladung weiterer Zeugen

Daraufhin beantragte der Verteidiger Andreas Reichenbach die Ladung weiterer Zeugen. Es gebe nämlich einen Aktenvermerk der Polizei, dass bei der Mahnwache für das tote Mädchen in Wiener Neustadt ein Mann behauptet habe, die Tat begangen zu haben. Dieser Mann soll auch im Besitz des Handys der 16-Jährigen gewesen sein. Der Antrag wurde allerdings vom Gericht abgewiesen, da dem bereits im Ermittlungsverfahren nachgegangen wurde und sich diese Spur als haltlos erwies.

Anders entschieden wurde über einen Antrag des Anwaltes, der noch Zeugen zu dem Messerangriff auf den Stiefbruder und Großcousin hören wollte. Dieses Faktum wurde daher zur Vermeidung von Verzögerung von Richter Kurt Weisgram ausgeschieden. Dabei handelte es sich um die Anklagepunkte wegen Körperverletzung, versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung und versuchter schwerer Nötigung.

Schlussplädoyers im Mordprozess

Nach drei Verhandlungstagen mit über 20 Zeugen und drei Sachverständigen haben sich im Mordprozess in Wiener Neustadt nach den Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen. Sie müssen entscheiden, ob der 20-jährige Syrer des Mordes, der Störung der Totenruhe, der Körperverletzung und der sexuellen Belästigung schuldig ist.

Die Laienrichter werden auch die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit beantworten müssen. Am zweiten Verhandlungstag am Mittwoch hat der psychiatrische Gerichtssachverständige Manfred Walzl dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung diagnostiziert. Aufgrund eines hohen Ausmaßes an Gefährlichkeit, die vom Beschuldigten ausgeht, empfahl Walzl daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB).

Entscheiden müssen die Geschworenen auch im Falle eines Schuldspruchs, ob der Angeklagte die Tat im Zustand der vollen Berauschung begangen hat. Der Syrer behauptete nämlich, dass er am Abend zuvor um viel Geld alkoholische Getränke wie Wodka, Jägermeister und Bier gekauft habe. Allerdings wurden bei dem Syrer 24 Stunden nach der Tat eine Blutalkoholkonzentration von 0,01 Promille gemessen.

"Ich glaube an euer Gesetz und eure Gerechtigkeit, aber ich bleibe bei meiner Aussage. Ich hab' den Mord nicht begangen", sagte der Beschuldigte in seinen Schlussworten. "Ich habe genug Scheiße gebaut. Ich bin noch jung, junge Leute machen Fehler. Aber ich hab' den Mord nicht begangen."

Der 20-Jährige habe die Ex-Freundin "verletzt, sexuell belästigt und schlussendlich getötet", ist Staatsanwältin Antonella Baca allerdings überzeugt. "Es gibt keine Zweifel", sagte die Anklägerin. Baca betonte in Hinblick auf die Strafbemessung, dass keinerlei Milderungsgründe vorliegen würden, weder ein reumütiges Geständnis noch der Beitrag zur Wahrheitsfindung. Für sie komme nur die Höchststrafe infrage.

Das Mädchen hätte keinen Kontakt mehr zu dem Syrer haben wollen, es hätte ja auch eine einstweilige Verfügung gegeben. "Es gab keinen Grund, warum sie sich alleine mit dem Angeklagten an einem kalten Jännermorgen hätte treffen wollen", sagte die Anklägerin.

Für Verteidiger Andreas Reichenbach wurden einige Beweise nicht aufgenommen. Denn die 16-Jährige und der Angeklagte haben eine On-Off-Beziehung geführt, daher sei es für den Anwalt schon nachvollziehbar, dass sich die beiden heimlich hätten treffen können. Reichenbach wies erneut auf die Spurenlage am Gürtel, wo die DNA von einer dritten Person an der Innenseite des Gürtels festgestellt worden ist. Die Stelle sei schwer zugänglich und es müsse sich um eine gezielte Übertragung handeln.

Auch jenen Mann, der bei einer Mahnwache für das Opfer die Tat gestand, erwähnte der Anwalt in seinem Plädoyer. Dieser Mann habe dort die Hände nach vor gestreckt und gesagt: "Ich war's, nehmt's mich fest." Reichenbach verstehe nicht, warum das Gericht dem nicht nachgegangen sei, vor allem weil es an dem Gürtel eine weitere Spur einer unbekannten DNA gegeben habe. Ihm sei klar, dass sein Mandant nicht sehr sympathisch rüberkomme, "aber ich glaube schon, dass es Zweifel an seiner Täterschaft gibt".

(APA/Red)

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