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16-Jährige in Wr. Neustadt getötet - Gutachter empfiehlt Maßnahmenvollzug

Der Gutachter spricht sich für den Maßnahmenvollzug aus.
Der Gutachter spricht sich für den Maßnahmenvollzug aus. ©APA/BARABARA BUCHEGGER
Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl hat bei dem Angeklagten im Mordprozess in Wiener Neustadt eine kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung diagnostiziert. Am Donnerstag wird das Urteil im Prozess erwartet.
Mordprozess nach Tod von 16-Jähriger
Angeklagter sprach von Unfall

Aufgrund eines hohen Ausmaßes an Gefährlichkeit, die vom Beschuldigten ausgeht, empfahl Walzl daher den Maßnahmenvollzug nach Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB), was von der Staatsanwältin gleich beantragt wurde.

20-Jähriger soll 16-Jährige in Wiener Neustadt getötet haben

Das bedeutet, dass der 20-Jährige zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, aber unter dem Einfluss einer seelischen oder geistigen Abartigkeit stand und damit eine Gefahrenquelle darstellt. Die Unterbringung im Maßnahmenvollzug erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit. Sie kann fortgesetzt werden, selbst wenn der Betroffene die über ihn verhängte Freiheitsstrafe längst verbüßt hat.

Angeklagter will sich nicht begutachten lassen

Da sich der 20-Jährige bisher weigerte, mit dem Gutachter zu sprechen, beobachtete Walzl am ersten und zweiten Verhandlungstag den Geschworenenprozess und stellte dem Beschuldigten gelegentlich Fragen. Der Sachverständige berichtete, dass der Syrer während des Gespräches aufstand und den Raum verließ. Der Syrer meinte laut Walzl sinngemäß, er würde sich schon begutachten lassen, vorausgesetzt das Gutachten gehe gut für ihn aus. Am Ende des zweiten Prozesstages stellte der vorsitzende Richter Kurt Weisgram dem Sachverständigen die Frage, ob nun eine Expertise möglich sei, was Walzl bejahte.

Er diagnostizierte eine kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung mit emotional instabilen, narzisstischen und dissozialen Anteilen. Der Beschuldigte würde Täter-Opfer-Umkehr betreiben und die Tat als Unfall "verniedlichen". Es fehle ihm an Selbstkritik, er empfinde schnell Kränkung und die Frustrationstoleranz bei dem 20-Jährigen sei sehr niedrig. Bereits Kleinigkeiten würden ihn aus dem Lot bringen, sagte Walzl.

Angeklagtem würden "die Sicherungen durchknallen"

Die emotionale instabile Persönlichkeitsentwicklungsstörung führe dazu, dass sich beim Beschuldigten ein Konflikt immer wieder weiter aufschaukelt, erklärte der Gutachter. Die Impulskontrolle würde mit ihm durchgehen und die Sicherungen durchknallen. Aufgrund seiner hohen Aggressivität neige der Angeklagte zu Wut- und Gewaltausbrüchen.

Auch wenn er aufgrund seines Alters erst eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung und noch keine Persönlichkeitsstörung habe, befinde sich der Syrer jedoch "direkt auf der Autobahn in diese Richtung", sagte der Gutachter. Nach der Expertise Walzls beantragte Staatsanwältin Antonella Baca die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

Urteil in Wiener Neustadt erwartet

Am Landesgericht Wiener Neustadt wird am Donnerstag das Urteil im Mordprozess gegen einen Syrer erwartet, der im Jänner seine Ex-Freundin getötet haben soll. Im Falle einer Verurteilung drohen dem 20-Jährigen bis zu 15 Jahre Haft, zudem die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Ein Gutachter hat ihm eine kombinierte Persönlichkeitsentwicklungsstörung attestiert.

(APA/Red)

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