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Mordprozess in Vorarlberg wird neu aufgerollt

OGH hob Urteil wegen Mordes gegen 47-Jährigen wegen Verfahrensfehlers auf
OGH hob Urteil wegen Mordes gegen 47-Jährigen wegen Verfahrensfehlers auf ©VOL.AT/Eckert
Feldkirch/Mäder - Wegen eines Formfehlers muss am Dienstag am Landesgericht Feldkirch ein Mordprozess wiederholt werden.
18 Jahre Haft für Ehemann

Es ist der zweite Rechtsgang, welcher das Familiendrama vom Jänner 2017 nochmals vor das Schwurgericht in Feldkirch führt. Im Oktober wurde ein vierfacher Familienvater wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt. Er erstach in einer kleinen Oberländer Gemeinde seine Ehefrau im Bett, die Geschworenen hielten die Tat für Mord. Verteidiger Franz Josef Giesinger hatte damals von „Totschlag, wie er in den Lehrbüchern steht“ gesprochen. Eine Verurteilung nach diesem Affektdelikt hätte für den Angeklagten maximal zehn Jahre Haft bedeutet. So fiel die Strafe mit 18 Jahren deutlich höher aus.

Erfolg vor OGH

Doch der Verteidiger bekämpfte die Entscheidung und war mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof in Wien erfolgreich. Zum einen ging es um einen Formalfehler, der das Urteil kippte. Zum anderen wurden bei diesem Prozessdurchgang viel mehr Zeugen geladen, als beim ersten Anlauf. Am Dienstag, dem ersten Prozesstag stehen die Einvernahme des Angeklagten und die zwei Sachverständigen, Gerichtsmediziner und Psychiater, auf dem Programm. Am zweiten Prozesstag, Donnerstag, sind etliche Zeugen, darunter Familienangehörige geladen. Der dritte Prozesstag, Freitag, wurde als Reservetag anberaumt. Wann das Urteil ergeht, ist noch ungewiss.

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