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Mordprozess in Korneuburg - Zwei Angeklagte geständig

Wegen Mordes haben sich zwei Weinviertler heute, Montag, am Landesgericht Korneuburg nahe Wien verantworten müssen und geständig gezeigt. Laut Anklage hatten der 36- und der 49-Jährige am 7. Mai eine Bekannte erschlagen und in einen Bach geworfen.

Motiv war, zwei Risikoablebensversicherungen der 44-Jährigen in Höhe von insgesamt 200.000 Euro zu kassieren, in denen der 36-Jährige als Begünstiger aufschien.

Staatsanwältin Daniela Kainz sprach vom “langen Sterben” der Frau, die seit rund fünf Jahren auf dem Bauernhof des 36-Jährigen im Bezirk Hollabrunn, wo dieser mit Ehefrau, Adoptivtochter und dem Zweitbeschuldigten in tristen Verhältnissen lebte, mitgearbeitet hatte. Der Tod seiner Mutter, die eine Ablebensversicherung gehabt hatte, hätte den verschuldeten Notstandsbezieher auf die Idee dieser möglichen Geldquelle gebracht. 2006 schloss das spätere Opfer eine erste und im März 2007 eine zweite Ablebensversicherung zugunsten des 36-Jährigen ab, der die Prämien dafür bezahlte. Danach habe die Planung begonnen, wie man die 44-Jährige, Mutter dreier erwachsener Kinder, “fallen” lassen könnte.

Am 7. Mai wurden der Frau zunächst vier Schlaftabletten in den Kaffee gemischt, dann fuhren die beiden Männer sie zu einer Brücke in Glaubendorf. Noch im Wagen schlug der 36-Jährige der benommenen Frau laut Anklage mit der Handkante gegen den Kehlkopf, ehe die Männer sie ins Freie zerrten und – offenbar zur Ablenkung – noch gemeinsam eine Zigarette rauchten. Dann habe der Erstangeklagte mit einem mitgebrachten Baseballschläger mehrmals auf ihren Kopf eingeschlagen. Anschließend warfen die Männer ihr Opfer über das Geländer etwa fünf Meter hinunter in die Schmida.

Als die totgeglaubte Verletzte sich laut Anlage wieder hochrappelte und die Böschung hinaufklettern wollte, begab sich der Zweitangeklagte zu ihr und versetzte ihr weitere Schläge. Die Frau kam in der Mitte des Baches zu liegen, worauf der 36-Jährige eine lange Aluminiumstange vom Straßenrand ausriss und seinem Komplizen reichte, der dem Opfer damit “den Rest gegeben” habe.

Die Verteidiger der Angeklagten, die sich bereits im Vorverfahren geständig gezeigt hatten, beschönigten die schreckliche Tat nicht. Rechtsanwalt Dieter Ebner (Wien) verwies auf die privaten Probleme seines Mandanten, zu denen auch Alkohol zähle, und darauf, dass die 44-Jährige schwer zuckerkrank gewesen sei. Dass der 36-Jährige den “gesundheitlichen Verlauf” ihres Lebens abkürzte, gestehe und bereue er. Harald Redl (Kanzlei Sailer, Bruck an der Leitha) zufolge sei der “nicht sehr clevere” 49-Jährige ein “Werkzeug” des anderen gewesen.

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