Der Angeklagte soll den älteren der beiden algerischen Asylwerber mit Messerstichen ins Auge und den Oberbauch tödlich verletzt haben, dieser starb noch am Tatort.
Prozess um tödliche Messerstiche am Praterstern
Die Algerier waren einer Frau zu Hilfe gekommen, die mit dem Serben in Streit geraten war. In dieser Sache hat es im vergangenen Mai bereits einen Prozess gegeben. Die Richterin, die die ursprünglich auf absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge lautende Anklage zu verhandeln hatte, erklärte sich für unzuständig. Sie kam zum Schluss, dass in diesem Fall ein Tötungsvorsatz nicht ausgeschlossen werden könne, zumal der Angeklagte dem zweiten Opfer auch noch einen Bruststich versetzt hatte.
Nun Geschworenengericht zuständig
Damit war die Zuständigkeit eines Geschworenengerichts gegeben. Der Angeklagte wird sich laut Verteidiger Ernst Schillhammer wie schon in der ersten Verhandlung mit Notwehr verantworten. Er behauptet, er habe sich von den Algeriern bedroht gefühlt und einen gegen ihn gerichteten Angriff abwehren wollen.
(APA/Red.)