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Mordanklage: Wienerin (20) vergewaltigt und getötet

Weil sie eine 20-jährige Wienerin vergewaltigt und getötet haben sollen, wurde Mordanklage gegen zwei Männer erhoben.
Weil sie eine 20-jährige Wienerin vergewaltigt und getötet haben sollen, wurde Mordanklage gegen zwei Männer erhoben. ©APA/ROBERT PARIGGER (Symbolbild)
Im Fall jener 20-jährigen Wienerin, die am 19. Juni 2022 tot in einer Wohnung in Wien-Floridsdorf gefunden wurde, wurde nun Mordanklage gegen zwei Bekannte der jungen Frau eingebracht.

Dem 25 Jahre alten Wohnungsbesitzer sowie einem 30 Jahre alten Freund des Mannes wird neben der vorsätzlichen Tötung der Frau Vergewaltigung vorgeworfen. Prozesstermin gibt es noch keinen, die Verteidiger haben zwei Wochen Zeit, um die Anklage zu beeinspruchen.

Mordanklage: 20-jährige Wienerin vergewaltigt und getötet

Der 25-Jährige hatte am frühen Morgen die Rettung gerufen - allerdings zunächst für sich und nicht für die junge Frau, nachdem er sich barfuß eine Glasscherbe eingetreten hatte. Für die Frau wurde erst um 10.00 Uhr die Rettung verständigt. Für sie kam jede Hilfe zu spät - wie die Obduktion ergab, auf der sich nun die Anklage beruft, war sie infolge der ihr zugefügten Verletzungen verblutet.

Wohnugnsbesitzer hatte sich beim Eintreffen der Polizei versteckt

Beim Eintreffen der Polizei hatte sich der 30-Jährige, der mit dem Wohnungsbesitzer und der jungen Frau in der Nacht gemeinsam getrunken hatte, im Keller versteckt. Als er dort aufgestöbert wurde, gab er den Beamten vor, er habe dort "aufräumen" wollen. Nach ihrer Festnahme machten die Angeklagten widersprüchliche Angaben zum Verlauf der Nacht und dem Tathergang.

Beide Männer sollen ihr Opfer eine Stunde lang vergewaltigt haben

Laut Anklage floss in der Wohnung zunächst reichlich Alkohol. Dann soll der 30-Jährige die Frau missbraucht haben, was zu einem Streit zwischen den beiden Männern führte. Schließlich sollen beide mit außerordentlicher Gewalt ihr Opfer rund eine Stunde vergewaltigt haben, was zu massiven Blutungen bei der ihnen körperlich unterlegenen und daher wehrlosen Frau führte. Als diese das Bewusstsein verlor, wurde sie kalt abgeduscht, und bevor sie Hilfe holten, sollen die Angeklagten in der Wohnung bzw. an Gegenständen noch Putz- und Reinigungsarbeiten vorgenommen haben, um die Vorgänge zu verschleiern. Nun drohen ihnen im Fall einer anklagekonformen Verurteilung zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

(APA/Red)

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