AA

Mord: Wo bleibt das Gutachten?

Im Fall des Mordes an dem 51-jährigen Obdachlosen Josef S. in einer Notschlafstelle in Wien ist das vollständige gerichtsmedizinische Gutachten noch ausständig.

Es gebe einen Zwischenbericht, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch, am Dienstag. Näheres dazu äußerte er nicht. Die Gerichtsmediziner sollen unter anderem klären, ob der Kannibalismus-Verdacht gegen den Täter zurecht besteht.

Der mutmaßliche Täter, der 19-jährige Robert A., befindet sich nach dem am Dienstag entdeckten und vermutlich am Wochenende verübten Mord in der Justizanstalt Göllersdorf (NÖ). Da der junge Mann möglicherweise unzurechnungsfähig ist, wurde er nicht in U-Haft genommen, sondern „angehalten“.

Der Betreiber der Notschlafstelle, in der S. und A. – der psychisch kranke 19-Jährige über Auftrag seines Sachwalters – gewohnt hatten, bezeichnete den Mord in einem Interview mit der Stadtzeitung „Falter“ als „gesellschaftspolitisch wichtigen Fall“. Er zeige, dass mehr Auffangstellen für psychisch Kranke gebraucht würden, sagte der Sozialarbeiter Werner Opat. Florian Winkler vom Fonds Soziales Wien wies gegenüber der APA darauf hin, dass es ausreichend Plätze gebe. Die Unterbringung Betroffener setze aber deren Bereitschaft voraus, von Ärzten für notwendig erachtete Therapien zu absolvieren.

Der von Opat in dem Interview geäußerte Vorwurf, der als schizophren eingestufte Robert A. sei im April wegen eines „Fehlverhaltens“ in Zusammenhang mit Drogen aus der Psychiatrie des Otto Wagner Spital „geflogen“ und auf der Straße gestanden, wurde vom Wiener Krankenanstaltenverbund, dem Spitalbetreiber, dementiert. „Wegen Drogen oder auch Alkohol ’fliegt’ sicher niemand aus einer psychiatrischen Behandlung“, sagte KAV-Sprecherin Birgit Wachet. Im Gegenteil, der Patient habe nach seinem stationären Aufenthalt Ende März einen Monat im Patientenwohnheim gelebt.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 15. Bezirk
  • Mord: Wo bleibt das Gutachten?
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen