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Monetäres Pflege-Einmaleins

Wie kann der Pflegeaufwand bestritten, bezuschusst bzw. abgedeckt werden?
Wie kann der Pflegeaufwand bestritten, bezuschusst bzw. abgedeckt werden? ©Shutterstock
(Fast) nichts wird aktuell so intensiv diskutiert wie das Thema Pflege – seien es die steigenden Zahlen der zu Betreuenden, die verstärkt geforderten Betreuungsplätze, das geforderte Personal und der doch fehlende Nachwuchs – vor allem auch der finanzielle Aufwand, im ambulanten wie auch stationären Bereich.

Es ist jedenfalls ein Thema, das berührt und bewegt zugleich. Während die pflegerischen Aspekte als klar strukturiert gelten (u. a. Case Management), finden sich rund um den finanziellen Aufwand teils große Wissens- oder Informationslücken.

Fit & Gesund möchte entwirren und sprach mit Peter Hämmerle, dem stellvertretenden Leiter des Fachbereichs Senioren und Pflegevorsorge (Amt der Vorarlberger Landesregierung), der klarstellt: „Während Lebensrisiken wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Pension durch Versicherungen abgedeckt sind, gilt die Pflege bzw. deren finanzielle Abdeckung als individuelles Risiko, das mit dem Einkommen, dem Vermögen jedes Einzelnen abgedeckt werden soll. Es bestehen vielfältige finanzielle Zuschüsse sowie unterstützende Dienstleistungen, die durch Subventionen für den Betroffenen leistbar bzw. leistbarer werden. Weiters gibt es viele Entlastungs- und Unterstützungsangebote. An erster Stelle ist dabei das Pflegegeld zu nennen.“ Dieses wird nun je nach Pflegebedarf (in sieben Stufen eingeteilt, unabhängig von Einkommen, Vermögen, Alter) gewährt. In einer Broschüre des Landes Vorarlberg sind die Unterstützungsmöglichkeiten zusammengefasst.

VARIANTE 1

Ambulante Pflege mit Hausärzten, KPV, MoHi
Einkommensseitig Pension (PVA), sonstiges Einkommen, Pflegegeld (PVA), Zuschuss des Landes zur häuslichen Pflege (BH)
Ausgabenseitig Pflegeaufwand, Mitgliedsbeitrag für KPV, Betreuungstarif für MoHi
Restbetrag mit Einkommen bzw. Vermögen der betreuten Person abzudecken

ERLÄUTERUNGEN
Einkommen Neben den Pensionszahlungen werden auch alle weiteren Einkommen wie aus Mieteinnahmen, Zinserträge u. a. hinzugerechnet. Pflegegeld wird je nach Pflegeintensität (Antrag an PVA) gewährt. Landeszuschuss ist ab den Pflegestufen 5, 6 oder 7 möglich und beträgt 200 Euro/Monat (Antrag an BH).
Ausgaben KPV-Mitgliedsjahresbeitrag – bei intensiven Pflegeleistungen zusätzlich ein Pflegebeitrag pro Stunde (rund 10–13 Euro); MoHi verrechnet Tarif von rund 13 Euro/Stunde.
Achtung Der Zugriff auf das Vermögen wie Sparbucheinlagen, Grundstücke, Immobilien und mehr ist möglich.

VARIANTE 2

24-Stunden-Betreuung mit Betreuungspersonen
Einkommensseitig Pension (PVA), sonstige Einkommen, Pflegegeld (PVA), Förderung durch Bund (Sozialministerium­service), zusätzliche Förderung des Landes als Sonderleistung aus Mindestsicherung (Gemeinde bzw. BH)
Ausgabenseitig Aufwand für Betreuungsperson
Restbetrag mit Einkommen bzw. Vermögen der betreuten Person abzudecken

ERLÄUTERUNGEN
Einkommen Pension, sonstige Einkommen und Pflegegeld gleich wie bei Variante 1. Die Bundesförderung beträgt 1100 Euro/Monat bzw. 550 Euro/Monat (2 oder 1 unselbstständiger Betreuer) oder 550 Euro/Monat bzw. 275 Euro/Monat (2 oder 1 selbstständiger Betreuer) – an Einkommensobergrenze von 2500 Euro netto gekoppelt (Antrag bei Sozialministeriumservice). Bei der zusätzlichen Förderung des Landes als Sonderleistung aus der Mindestsicherung gelten folgende Voraussetzungen: Bezug der Bundesförderung, mindestens Pflegestufe 4; bei Pflegestufe 3 ist eine Bestätigung der Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung durch Case Management erforderlich. Monatliche Zuschüsse betragen maximal 600 bzw. 300 Euro (2 bzw. 1 Betreuer)
Achtung Übersteigt das monatliche Einkommen 1600 Euro (1 Person) bzw. 1900 Euro (Paare) wird Zuschuss gedeckelt (Antrag an Gemeinde oder BH).
Härtefallregelung Wenn trotz Vermögenseinsatz die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung nicht abgedeckt werden können bzw. das Vermögen aufgebraucht wurde und eine Bestätigung des Case Managements vorliegt (ohne 24-Stunden-Betreuung wäre Aufnahme in stationäre Pflegeeinrichtung notwendig), kann eine höhere Sonderleistung gewährt werden – diese darf aber nicht höher sein, als die Kosten für eine vergleichbare stationäre Pflegeeinrichtung.
Ausgaben Kostenaufwand für eine 24-Stunden-Betreuung liegt aus Erfahrungswerten bei +/- 3000 Euro/Monat (inkl. aller Leistungen)
Achtung Bei der zusätzlichen Landesförderung (Sonderleistung aus Mindestsicherung) gibt es keinen Vermögenszugriff – bei der Härtefallregelung jedoch wird auf Vermögen wie Sparbucheinlagen, Grundstücke, Immobilien u. a. zurückgegriffen.

Variante 3

Stationäre Pflege in Pflegeheimen
Einkommensseitig Pension (PVA), sonstige Einkommen, Pflegegeld (PVA), Mindestsicherung (Gemeinde)
Ausgabenseitig Kosten für Pflegeheim
Restbetrag wird aus Mindestsicherung ­abgedeckt – kein Zugriff auf Vermögen

ERLÄUTERUNGEN
Einkommen Von den Pensionszahlungen werden hier nur 80 Prozent angerechnet, der Rest gilt als Taschengeld; vom Pflegegeld verbleiben unabhängig von der Pflegegeldeinstufung mindestens 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 (ca. 45 Euro/Monat). Hinzugerechnet werden alle weiteren Einkommensarten wie Mieteinnahmen, Zinserträge und mehr. Mindestsicherung deckt die verbleibenden Kosten zur Gänze ab; Kostenersatz ist nur durch unterhaltspflichtige Ehepartner zu leisten – Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister oder Tanten und Onkel sind ausgenommen
Ausgaben Landesweit sind Pflegeheimbewohner durchschnittlich in der Pflegestufe 5 eingestuft, damit ergeben sich durchschnittliche Kosten von 4500 Euro/Monat, +/- bei mehr oder weniger Pflegebedarf
Achtung Auf das Vermögen wird seit dem 1. Jänner 2018 nicht mehr zurückgegriffen.
Allgemeine Infos unter www.betreuungundpflege.at; Folder „Rund um die Pflege daheim – Finanzielle Entlastungs- und Unterstützungsangebote 2019“ unter Tel. 05574 511-24105 oder soziales-integration@vorarlberg.at oder www.vorarlberg.at erhältlich bzw. abrufbar

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