Möglicher K.O.-Tropfen-Vorfall bei Konzert in Hard

In sozialen Medien startete eine anonyme Person am Montag, aufgrund des Verdachts beim Konzert von Josh und Edmund im Harder Stedepark am Freitag K.O.-Tropfen verabreicht bekommen zu haben, einen Aufruf: ob andere Konzertbesucher ebenfalls diesen Verdacht haben oder etwas derartiges mitbekommen hätten.
Mädchen meldet sich bei Polizei
Wie die Pressestelle der LPD Vorarlberg auf VOL.AT-Anfrage mitteilt, meldete sich am Montag ein Mädchen bei der Polizeiinspektion Hard. Sie könne nicht ausschließen, dass ihr K.O.-Tropfen verabreicht worden seien, erklärt Polizeisprecher Rainer Fitz gegenüber VOL.AT. Ob es sich um die selbe Person handelt, die auch den Aufruf gestartet hat, ist nicht bekannt.
"Nur 24 Stunden nachweisbar"
Der Fall der jungen Frau wurde aufgenommen und die Polizei wird weitere diesbezügliche Erhebungen durchführen, so Fitz.
Was die Sache aber schwierig macht: "K.O.-Tropfen sind nur 24 Stunden nachweisbar", verdeutlicht Fitz. "Die Frau trank während der Veranstaltung Alkohol. Ob tatsächlich K.O.-Tropfen im Spiel waren oder nur der Alkohol entsprechende Symptome ausgelöst hat, lässt sich nicht mehr abklären."

Was man wissen sollte
Unter K.O.-Tropfen versteht man Drogen, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend, in höherer Dosis betäubend und einschläfernd wirken. Nach der Einnahme werden Betroffene zunächst willenlos und leicht manipulierbar. Im Rahmen einer Informationsoffensive veröffentlichte das Bundeskanzleramt folgende Tipps und Verhaltensregeln. Diese bieten keinen 100-Prozent-Schutz, können aber dazu beitragen, im Nachtleben und auf privaten Partys sicherer unterwegs zu sein:
- Der Täterkreis kann größer sein als gedacht – Fremde, neue Bekannte, aber auch vermeintliche "Freunde".
- Das eigene Getränk nie unbeobachtet und unbeaufsichtigt stehen lassen!
- Mit Freundinnen und Freunden vereinbaren, gegenseitig auf die Getränke aufzupassen.
- Beim Ausgehen mit Freundinnen und Freunden, auch wieder gemeinsam nach Hause gehen.
- Keine offenen Getränke von fremden Personen annehmen.
- Einladungen nur annehmen, wenn der Weg des Getränkes von der Bar bis in die eigene Hand verfolgt werden kann.
- Blind Dates oder Online-Verabredungen immer an bekannten und öffentlichen Orten vereinbaren und eine Vertrauensperson darüber informieren.
- Dem Instinkt vertrauen! Bei unsicherem Gefühl lieber das Lokal oder die private Party verlassen.
- Bei plötzlichem Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung sofort eine Vertrauensperson oder das Barpersonal um Hilfe bitten.
- Im Zweifelsfall immer die Polizei (133), die Rettung (144) oder den internationalen Notruf (112) anrufen.
- Bei K.O.-Mittel-Verdacht sofort einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen, bevor die volle Wirkung der Substanzen einsetzt.
- Bei Beobachtung nicht wegschauen: Umgehende Information an das Barpersonal oder die Polizei! Bei Bewusstlosigkeit der Person sofort die Rettung verständigen! Beeinträchtigte Person nicht alleine lassen!
ACHTUNG: Frauen unter Einfluss von K.O.-Mitteln können auf Außenstehende wie stark Betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen wirken.
(VOL.AT)